Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 27

Sie sehen den Datensatz 73 von insgesamt 284.

K.F. lädt die Hubner des Dinghofes von Pfulgriesheim zu rechtlicher Verantwortung vor sich, nachdem diese gegen sein ergangenes Urteil zugunsten Richards (Puller) von Hohenburg1 mit der Begründung appelliert hatten, ihnen sei keine Ladung zu einem entsprechenden Gerichtstag übergeben worden.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erw. in dem in n. 71 genannten Schreiben der Hubner des Dinghofes in Pfulgriesheim von 1470 Oktober 15.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 71.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 27 n. 73, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1470-10-15_3_0_13_27_0_73_73
(Abgerufen am 19.04.2024).