Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

Sie sehen den Datensatz 524 von insgesamt 1054.

K. F. befiehlt dem Bf.1 von Hildesheim, den Hzz. Heinrich und Otto von Braunschweig-Lüneburg sowie allen anderen Fürsten, Gff. etc. und Reichsuntertanen als Verwandten Hz. Wilhelms d. Ä. von Braunschweig-Lüneburg und seiner Söhne Wilhelm d. J. und Friedrich, als Landesfürsten und als Einwohnern bei ihren Pflichten gegenüber ihm und dem Reich, dafür zu sorgen, daß Hz. Wilhelm und seine Söhne das von ihnen oder auf ihren Befehl hin in Northeim und anderswo arrestierte Gut von Frankfurter Kaufleuten unverzüglich entschädigungslos freigeben und die Frankfurter wegen der Ächtung der Stadt Lüneburg künftig nicht mehr behelligen, und gebietet ihnen nachdrücklich, die Frankfurter auf Ersuchen von Reichs wegen zu unterstützen.

Originaldatierung:
Am achtundzweintzigisten tag des monads augusti.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. - KVv: Franckfurt (oberer Blattrand), Episcopo Hildesheymensi (oberer Blattrand); Ego Johannes Hoffmann not(arius) (linker unterer Blattrand; Empfängervermerk?).

Überlieferung/Literatur

Org. (geklebt) im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 5718 Bl. 17), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt. Da sich das Org. dieses Mandats noch in Frankfurt befindet, wird es wohl nicht zugestellt worden sein.

Anmerkungen

  1. 1Es handelt sich um Bf. Ernst von Schaumburg (1458-1471).

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 522, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1470-08-28_2_0_13_4_0_10094_522
(Abgerufen am 28.03.2024).