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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. teilt Bf. Heinrich von Regensburg mit, ihm sei zur Kenntnis gelangt, daß die Frauenklöster Obermünster und St. Paul in Regensburg durch eine Kommission, die ihm, dem Bf. durch den stul zu Rome übertragen worden sei1, an ihren Freiheiten, Gütern und altem Herkommen beeinträchtigt würden. Da die genannten Klöster auf seinem und des heiligen Reiches Grund und Boden und in der Stadt Regensburg gelegen und ihm und dem heiligen Reich one mittel underworffen seien, auch davon fürstlich wirde hätten und er darüber obrister vogt und schermer sei und es daher niemandem anderem als ihm zustehe, sie bei ihren Freiheiten und Rechten zu hannthaben, habe er dem Papst (Paul II.) geschrieben2 und ihn gebeten, sie bei ihren Freiheiten zu belassen und nicht zu gestatten, daß sie hierin oder er an seiner keiserlichen oberkeit beeinträchtigt würden. Er habe ihn auch gebeten, die Hzz. Ludwig und Albrecht von Bayern anzuweisen, von ihrem ansuchen und fürnemen abzustehen und hoffe, daß sich der Papst darin gutwillig und die angesprochenen Herzöge gehorsamlich erweisen werden. Er befiehlt ihm daher, die genannten Frauenklöster beim Gebrauch ihrer Freiheiten und Rechte nicht zu hindern und auch nicht zu gestatten, daß sie hierin beeinträchtigt werden.

Originaldatierung:
Am mitichen vor sant Bartholomeustag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. KVv: Dem erwirdigen Heinrichen, bischoven zu Regenspurg, unserm fursten, rate und lieben andechtigenn (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im BayHStA München (Sign. HL Regensburg 481 [unfoliiert]), Pap., rotes, rückseitig aufgedr., mit Pap. überklebtes S 18 (nur Siegelreste erhalten). Kop.: Abschr. des 15. Jh. ebd. (Sign. Äußeres Archiv 1501, fol. 253v, 254r), Pap. Reg.: LICHNOWSKY(-BIRK) 7 n. 1471.

Kommentar

Vgl. hierzu GEMEINER 3 S. 463; MÄRTL, weyber, S. 373; BRAUN, Merkzettel, S. 145f.; HEINIG, Hof, S. 1072. Zur Vorgeschichte vgl. auch JANNER 3, S. 539ff. sowie RANKL, Kirchenregiment, S. 203ff., die beide dieses Schreiben allerdings nicht kennen, dafür aber einen ksl. „Schutzbrief“ von 1470 September an die Regensburger Reichsklöster anfuhren. Beide scheinen dies irrtümlich aus GEIß, Beiträge S. 412 geschlossen zu haben. Doch dürfte das hier unter dem Datum 1470 September 21 angeführte Schreiben Hz. Ludwigs an Hz. Albrecht eine Reaktion auf unsere Folgeurk. 252 darstellen.

Anmerkungen

  1. 1Päpstliche Bulle von 1469 Februar 4 im BayHStA München (Sign. HU Regensburg 1469 Februar 4), Org.
  2. 2Im bearbeiteten Bestand nicht überliefert.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 251, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1470-08-22_1_0_13_15_0_251_251
(Abgerufen am 20.04.2024).