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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. drückt Mgf. Karl (I.) von Baden sein Befremden aus darüber, daß dieser geschicht und handlung halb, so sich an ettlichen cristenmenschen zu Enndingen in Breyßgew sollen ergangen haben, gestützt auf ksl. Mandate, ob die außgegangen wären, oder auß eygen furnemen etliche Juden verhaftet und davon einige umgebracht haben lassen, andere bei Folter noch in Haft halten und gegen weitere derartige und andere Maßnahmen zu ergreifen beabsichtigen soll, und befiehlt ihm, da weder seine noch anderer Maßnahmen dieser Art durch seine ksl. Mandate legitimiert sind, dies niemals sein Wille gewesen ist und weil er verpflichtet ist, die ihm als K. von Reichs wegen unmittelbare Judenschaft vor unbilliger Beschwerung zu schützen, seine Handlungen unverzüglich einzustellen, die noch in Haft gehaltenen Juden sofort und unentgeltlich freizulassen, widerruft die ihm angeblich erteilten Befehle, verweist seine und anderer Ansprüche gegen die Juden auf den Rechtsweg vor sich und erklärt alle anderen Schritte für ungültig.

Originaldatierung:
Am funfften tag des monads may (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Juden Ugb. E 44 T, fol. 1), Pap. (15. Jh.).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 496, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1470-05-05_1_0_13_4_0_10068_496
(Abgerufen am 28.03.2024).