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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. teilt dem Bf. Wilhelm von Eichstätt mit, ihm sei zur Kenntnis gelangt, daß die Hzz. Sigmund, Albrecht, Christoph und Wolfgang von Bayern (-München) in ihrem Streit gegen Kammerer und Rat der Stadt Regensburg wegen der bayerischen Pfandschaften in der Stadt Klage vor dem Papst (Paul II.) erhoben und dabei ihn, den Bf. zu einem richter und commissaren erlangt hätten, was ihn nit unpillich befremde(t), da beide Parteien ihm als römischem K. An mittel underworffen seien und die angesprochenen Sachen, die Lehen und Pfandschaften beträfen, vor sein Gericht gehörten. Er befiehlt ihm daher, falls er vom Papst entsprechende Anweisungen erhalten sollte, dennoch nichts in dieser Angelegenheit zu unternehmen, sondern die Parteien an das ksl. Gericht zu verweisen.

Überlieferung/Literatur

Konz.: Konz. ohne Datierung im BayHStA München (Sign. Gemeiners Nachlaß 9, fol. 54r, 54v), Pap. Drei weitere, im Wortlaut abweichende Konzeptfassungen in der gleichen Angelegenheit (jeweils ohne Datierung) ebd. unter der gleichen Sign. fol. 55r, 55v, 56r, 56v und 57r, 57v.

Kommentar

Die Datierung ergibt sich aus GEMEINER 3 S. 465ff. Erwähnt bei HEINIG, Hof, S. 1070.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 243, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1470-02-06_1_0_13_15_0_243_243
(Abgerufen am 19.03.2024).