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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt1 Frankfurt mit, daß Claus Bavare von Colmar2 bei ihm darüber Klage geführt hat, sie hätten seinen auf sein durch Mgf. Karl von Baden, des K. Schwager, unterstütztes Betreiben hin auf eigene Kosten zunächst inhaftierten Schuldner Hans von Thusenburck (Duisburg?) in seiner Abwesenheit und ohne ihm das zur Kenntnis zu bringen wieder freigelassen, wodurch ihm erheblicher Schaden entstanden sei, und lädt sie deshalb auf den 45. Tag bzw. den ersten darauf folgenden Gerichtstag nach Erhalt dieser Ladung peremptorisch zu rechtlicher Verantwortung vor sich.

Originaldatierung:
Am vierundzweintzigisten tag des monads january.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.; - Presentata feria quinta post festum Pasce anno etc. LXXo, quod fuit post Marce ewangeliste (1471 April 26, Empfängervermerk von zwei Händen am linken unteren Blattrand der Vorderseite). - KVv: Lad(ung) Clauss Bavare (oberer Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen-Nachträge n. 1930d Bl. 1a), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt. - Kop.: Abschrift (mit dem Empfängervermerk des Org. und dem Zusatz: Originale est in cancellaria romana) ebd. (Sign. Reichssachen-Nachträge n. 1930d Bl. 1b), Pap. (15. Jh.).

Die Auseinandersetzung um die Freilassung des Schuldners hatte bereits 1459 eingesetzt, s. die entsprechenden Akten im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen-Nachträge n. 1930d). Seit der vorliegenden Ladung wurde sie vor dem ksl. Kammergericht geführt, wo am 20. November 1471 ein erstes Urteil erging, s. H. 4 n. 555, n. 556; n. 566, n. 567.

Anmerkungen

  1. 1Das Wort stat ist versehentlich ausgelassen.
  2. 2Später heißt es auch von Calmbach (Kulmbach), s. z. B. H. 4 n. 556.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 492, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1470-01-24_1_0_13_4_0_10064_492
(Abgerufen am 28.03.2024).