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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11

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K.F. teilt Bürgermeister und Rat von Halle mit, daß er Kf. Ernst und Hz. Albrecht von Sachsen den Jahrmarkt in ihrer Stadt Leipzig bestätigt und von neuem verliehen hat.1 Er verweist auf die an unser lieben frawen lichtmesse nechstverganngen (2. Februar) erfolgte Unterrichtung durch ewer erber botschafft über den zu Halle zur selben Zeit gehaltenen Jahrmarkt und die darüber bestehenden Freiheiten und Gerechtigkeiten und seine daraufhin durch ksl. Gebotsbriefe erwirkte Einstellung des Hallenser Jahrmarktes.2 Nun hat Hz. Albrecht sich darüber beklagt, wie die Hallenser auf vermeinte underrichtung in crafft ettlicher annder unser keyserlichen gebotbriefe, die deshalb neulich ausgegangen sind3, die Leipziger von ihrem Jahrmarkt und den ksl. Gnaden und Freiheiten, so sy darumb von uns haben, zu verdrängen und zu beschädigen und damit ihren eigenen Jahrmarkt zu bestärken suchen, wodurch Kf. Ernst und Hz. Albrecht an ihren Niederlagen, Zöllen, Geleiten und anderen Gerechtigkeiten Schaden zugefügt worden sei. Trotz der Gebotsbriefe, die aus mangelnder Unterrichtung und on unser sonnder bevelnuss ausgegangen sind, war es nie seine Meinung noch Wille, die Hzz. von Sachsen vom Jahrmarkt in ihrer Stadt Leipzig zu entsetzen und in den ihnen gewährten ksl. Freiheiten und Gnaden zu verletzen. Er widerruft daher den Jahrmarkt zu Halle und erklärt alle zu dessen Bestärkung durch ihn oder Dritte erteilten Privilegien für kraftlos, bekräftigt die Beibehaltung des Leipziger Neujahrsmarktes und befiehlt bei des Reiches schwerer Ungnade und der Zahlung einer je zur Hälfte an die ksl. Kammer sowie an die Hzz. Ernst und Albrecht von Sachsen und an Leipzig zu zahlenden Summe von 100 Mark Gold, den Leipziger Jahrmarkt nicht zu behindern.

Originaldatierung:
Am eritag vor sannd Laurentzen tag
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. – KVv: Rta (Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Leipzig (Sign. UK 7,8), Perg., rotes S 18 in wachsfarbener Schüssel mit wachsfarbenem S 16 rücks. eingedrückt. – Kop.: Von Bf. Thilo von Merseburg ausgestelltes, durch die öffentlichen Notare Andreas Krewl von Freiberg, Kleriker des Bistums Meißen, und Laurentius Margenfelt, Kleriker des Bistums Pomesanien, bestätigtes Transsumpt von 1469 Oktober 31 ebd. (Sign. UK 7,10b), Perg., wachsfarbenes S des Bfs. von Merseburg in wachsfarbener Schüssel an Leinenschnur. – Abschrift ebd. (Sign. Tit. I,2, fol. 5r -10v), Pap. (16. Jh.). – Abschrift ebd. (Sign. Tit. I,30, fol. 20v -21v), Pap. (16. Jh.). Druck: UB Leipzig 1 n. 432 (mit falschem Datum). Lit.: HERTZBERG, Geschichte Halle S. 420; SCHULTZE-GALLÉRA, Geschichte Halle S. 318-321.; HASSE, Leipziger Messen S. 36f.; BRÜBACH, Kaufschlag S. 380.

Kommentar

Vgl. n. 386 u. 387.

Anmerkungen

  1. 1S. n. 363.
  2. 2S. n. 372 u. 273.
  3. 3S. n. 379 u. 380 sowie UB Leipzig 1 n. 429.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 11 n. 385, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1469-08-08_1_0_13_11_0_385_385
(Abgerufen am 16.04.2024).