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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 8

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K. F. belehnt Stephan Bock zu Straßburg2 mit einer Gülte von acht Pfund Straßburger Pfennigen auf der Stadt Rosheim.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Eingetragen3 im Verzeichnis der Reichslehen der Familie Bock v. Bläsheim 1328-1650 im Hess. StA Darmstadt (Sign. F 26 n. 4 sub n. 13), Pap. (17. Jh.).

Reg.: Chmel n. 5525.

Anmerkungen

  1. 1Monats- und Tagesdatum sowie Ausstellungsort nach Chmel.
  2. 2Nach Chmelwird Stephan mit der von seinem Schwiegervater Klaus erkauften Gülte belehnt. Unsere Vorlage nennt dagegen nur diesen Klaus, der als Sohn des verstorbenen Ulrich Bock bezeichnet wird.
  3. 3Im Hinblick auf das von Chmelgebotene Regest wohl unvollständig und inkorrekt. Die mangelnde Sorgfalt des Abschreibers wird auch an der verkürzten Datierung und der später gestrichenen Angabe des Ausstellungsortes "Worms" deutlich.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 8 n. 281, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1468-12-19_1_0_13_8_0_12289_281
(Abgerufen am 20.04.2024).