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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 22

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K.F. überläßt Wilhelm von Auersperg die Maut zu St. Veit am Pflaum mitsamt der Maut zu Klana (Glan) und allen Rechten und zustennden, so wie diese auch früher verwaltet und eingenommen worden sind, bestandsweise für zwei ganze Jahre von dem kommenden St. Georgstag (1468 April 24)1 an bis zum St. Georgstag 1470 um jährliche 1.400 fl. ung.2, also in Summe um 2.800 fl. ung. Der Kaiser verpflichtet Wilhelm zu treuer Inhabung und Verwaltung und dazu, ihm oder seinen Erben die genannte Summe nach Sitte und Gewohnheit zu den Quatember-Terminen zu entrichten3, die mit ihrer Kaufmannsware zur Maut kommenden und dazugehörigen Leute nicht über die gewöhnlichen Zinse und Mauten wider altes Herkommen zu belasten und die Einkünfte nach Ende des Zeitraums auf ksl. Aufforderung wieder abzutreten.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Revers Wilhelms von Auersperg von 1468 April 20, Graz, im HHStA Wien (Sign. AUR 1468 IV 20), Perg., 1 in grünes Wachs eingedrückte petschad des Ausst. und 2 grüne SS Urban Dieperskirchers, Hubmeister zu Graz, und Wolfgang Stadlers in wachsf. Schüsseln an Ps.

Anmerkungen

  1. 1Zur Datierung des St. Georgstages auf April 24 Regg.F.III. H. 12 n. 6 Anm. 2.
  2. 2Der Revers vermerkt zusätzlich: gut an gold und wag.
  3. 3Im Revers ist über die genaue Aufteilung der Summe auf die einzelnen Quatember-Termine nichts vermerkt (vermutlich je ein Viertel).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 22 n. 219, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1468-04-20_1_0_13_22_0_219_219
(Abgerufen am 24.04.2024).