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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 22

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K.F. gestattet Matthäus von Spaur, Erbschenk in Tirol, von den Leuten in der Vogtei und im Landgericht (auf dem Tullnerfeld), die der verstorbene Jörg Scheck von Wald inne gehabt und die Matthäus von Jörg Seisenegger um 1.300 fl. ung. abgelöst hatte1, solange einen Aufschlag einzuheben, bis die genannte Summe getilgt ist. Darüber hinaus bewilligt der Kaiser Matthäus und dessen Erben, Gericht und Vogtei bis auf seinen Widerruf innezuhaben, und verpflichtet sie, von den dazugehörigen Leuten nicht mehr als den Aufschlag zu fordern, sie nicht wider altes Herkommen zu belasten, nach Tilgung des Betrages die übertragenen Rechte auf seine Aufforderung widerspruchslos abzutreten und sie nicht seiner Herrschaft zu entziehen, sondern nach bestem Vermögen handzuhaben, doch unbeschadet der zu dem Burgfried von Matthäus’ Schloß Hohenegg gehörenden Vogtei und Hals- und Blutgerichtsbarkeit, die vormals in den Zuständigkeitsbereich des genannten Landgerichts gefallen sind und Matthäus vom Kaiser in einem Brief gesondert übertragen worden sind2, und unbeschadet des Melker Landgerichtes, das dem dortigen Kloster durch den Kaiser übergeben worden ist.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Revers Matthäus’ von Spaur von 1468 Januar 13 im HHStA Wien (Sign. AUR 1468 I 13), Perg., 2 grüne SS des Christoph Spaur, Matthäus’ Bruder und Erbschenk in Tirol, und des Ritters und Hofmarschalls Jörg Fuchs von Fuchsberg in wachsf. Schüsseln an Ps. Reg.: Chmel n. 5312. Lit.: zu Matthäus von Spaur Heinig, Friedrich III./1 S. 278.

Anmerkungen

  1. 1Die Übertragung des Landgerichts an Seisenegger findet sich verzeichnet in den Regg.F.III. H. 13 n. 184; siehe auch die dortigen Hinweise zum Landgericht auf dem Tullnerfeld.
  2. 2Siehe dazu Regg.F.III. H. 18 n. 319.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 22 n. 203, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1468-01-13_1_0_13_22_0_203_203
(Abgerufen am 16.04.2024).