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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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K.F. unterrichtet Bürgermeister, Richter und Rat der Stadt Znaim davon, daß sein Diener Permann für sich und Gilgen Baum, Bürger zu Wien, Klage wegen ihrer dortigen Schuldner und deren Außenstände erhoben habe, die letztere ihnen in ire gesellschaft irs gwerbs und handls miteinander schuldig geblieben seien. Sie hätten diese Außenstände jedoch bisher trotz Aufforderung nicht zurückerhalten, sondern sie ihren Schuldnern lange Zeit gütlich ansteen lassen. Er fordert die von Znaim auf, die Schuldner auf Ersuchen Permanns und Baums unverzüglich zur Begleichung ihrer Außenstände zu nötigen und seinen Dienern gegen Leute, die sich weigern oder Widerspruch erheben sollten, unverzüglich recht ergehen zu lassen.

Originaldatierung:
An mittichen vor sannd Margrethen tag.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.p. – KVv: Unsern und des reichs lieben getrewn N, dem burgermaister, richter und rate zu Znoym (Adresse, Blattmitte); Perman (oberer linker Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im Archiv der Benediktiner Raigern im MZA Brno (Sign. E 6 Benediktini Rajhrad, A g 121), Pap., rotes (wohl) S 21 als Verschluß rücks. aufgedrückt (Spuren).

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 643, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1467-07-08_1_0_13_26_0_643_643
(Abgerufen am 17.04.2024).