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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. teilt den Herzögen Sigmund und Albrecht (IV.) von Bayern (-München) mit, daß er den erwirdigen Bf. Heinrich von Regensburg, seinen Fürsten, Rat und lieben andechtigen, mit dessen Stift, Schlössern, Leuten und Gütern in seinen und des heiligen Reiches besondere Gnade, Schutz und Schirm genommen habe1. Nun habe er vernommen, daß Otto (II.), Pfgf. bei Rhein (von Pfalz-Mosbach), Hz. in Bayern, Ansprüche gegen ihn aus der Zeit seines Vorgängers, Bf. Ruprechts, Hz. Ottos Bruders, erhoben habe, wobei vor ihnen den beiden Herzögen einige Rechtstage abgehalten worden seien, um eine gütliche Einigung zu erzielen, was aber nicht gelungen sei. Er fordert sie auf, um seinetwillen sich dem Bf. gegenüber wohlwollend zu verhalten (daz ir ew den obgenanten von Regenspurg umb unsern willen günstlich bevolhen sein lasset) und bei Hz. Otto darauf hinzuwirken, daß dieser dem Bf. nichts im unguten oder an recht antue. Sollte der Hz. aber der Meinung sein, gegen den Bf. nach wie vor seine Ansprüche durchsetzen zu müssen, so werde er (K.F.) beiden Parteien einen Rechtstag vor seinem Gericht setzen, wo die Angelegenheit dann im Wege der gütlichen Einigung oder durch Rechtsspruch entschieden werde.

Originaldatierung:
An phintztag vor dem heiligen Palmtag.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.i.c. KVv: Den hochgebornnen Sigmunden und Albrechten, brüdern, phaltzgraven bey Rein und hertzogen in Beyern, unsern lieben oheymen und fursten (Adresse, Blattmitte). D(er) r(ömisch) kayser, wie er den bischove von Regenspurg und des stiffts gut in seinen schutz und scherm genomen habe, und von der irrung wegen zwischen h(ertzog) Otten von Bairn und sein (Empfängervermerk, darunter).

Überlieferung/Literatur

Org. im BayHStA München (Sign. Kurbayern Äußeres Archiv 1503, fol. 59), Pap., rotes, rückseitig aufgedr. (vermutl.) S 19 (nur Siegelspuren erhalten).

Kommentar

Zum Streit um den Nachlaß Bf. Ruprechts vgl. zuletzt REINLE, Lebensentwurf, S. 179f. und 193, Anm. 125.

Anmerkungen

  1. 1Siehe die Vorurkunde n. 215.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 216, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1467-03-19_1_0_13_15_0_216_216
(Abgerufen am 29.03.2024).