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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 22

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K.F. beauftragt Melchior von Neuneck, Landkomtur der Ballei des Deutschen Ordens in Franken und Komtur von Ellingen, als Kommissar in der Streitsache zwischen Anton Paumgartner und der Stadt Nürnberg mit der Beweisaufnahme gemäß den in n. 165 genau angeführten Bestimmungen. Der Kaiser führt im einzelnen an, daß Anton Paumgartner vor dem ksl. Kammergericht gegen Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg auf seinen ksl. ladungbrive1 hin Klage erhoben hat. Die Beklagten haben sich nämlich in vergangen zeitten2 aus ihr selbs gewalt und fürnemen ohne Antons Zutun oder dessen Befehl mit Anna, Witwe des Hans Ar(t)zt, und deren Kindern durch ihre Sendboten und Ratsmitglieder wegen einer Summe von 28.700 fl. beteydingt3, die Anna und den Kindern durch die Beklagten und Antons Ehefrau (Clara) und deren Schwester Justina Ulstatt (Ulsatin), die man als parthey in dem taydingsbrieve angeczogen habe, hätte bezahlt werden sollen; und obwohl weder Anton noch sein verstorbener Vater Konrad etwas mit der Sache zu tun gehabt hätten, habe man Anton in pflicht genomen, sein Leib und Gut aus Nürnberg ohne besunder vergünstigung nit ze wenden4. Obgleich Anton (und sein Vater) sich erboten hatten, gegenüber der Witwe und den Kindern gnügsams rechtens zu sein und diese gegen im nicht ervordert hatten, hätten sie einen Großteil der Summe bezahlen müssen, wodurch er in verderben gesatzt sei5. Den Nürnberger Anwälten sei aber nicht bekannt gewesen, gedrangnuss noch mißhanndell an Anton begangen zu haben, sondern sie hatten darauf hingewiesen, daß bey ergangenen zeitten in der Stadt Nürnberg die red entstanden sei, bei dem verstorbenen Hans Ar(t)zt wäre ein notzwangk6 vorgenommen worden, sodaß dieser eine mercklich Summe Geldes, die er in einer gesellschaft gehabt hatte, abzuschreiben genötigt worden war. In diesem Zusammenhang seien auch andere fürnemen oder handlung geschehen, an denen Anton beteiligt gewesen sei, und zur Bereinigung der Angelegenheit habe man der Witwe und den Kindern die genannte Summe für abschreibenn gewynnung und scheden im besagten Taiding zugesprochen. Anton habe sich nun wegen Bezahlung des Geldes mit der Stadt Nürnberg in richtung begeben, worüber diese ein vidimus eins briefs vorgelegt habe, aufgrund dessen sie sich Anton gegenüber im rechten nicht mehr verantworten müßte. Da jedoch diese urkunde für die Erledigung der Streitsache zu recht nicht ausreiche und Anton keine Kenntnis davon gehabt habe, daß die ihm abgenötigte Summe überhaupt Inhalt dieser richtung war, sei am ksl. Kammergericht eine Beweisführung seitens der Beklagten durch deren Anwälte zugelassen worden.

Originaldatierung:
Am funffundczwaintzigisten tag des monadts Februari (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Udalricus ep(iscop)us Pat(aviensis) (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Inseriert in einer an die Zeugen Nürnbergs ergangenen ladung und citation Melchiors von Neuneck von 1467 Mai 29, diese überliefert als Abschrift in dem in n. 165 genannten Stück, fol. 7v–9r7. Lit.: siehe n. 165.

Anmerkungen

  1. 1Siehe oben n. 118.
  2. 2Nach Mitteilung von Mechthild Isenmann, Köln, handelt es sich bei diesem Vorgang um den Konflikt innerhalb der Handelsgesellschaft Arzt-Gossembrot-Paumgartner zu Beginn der 50er Jahre des 15. Jh.s, also eine geraume Weile vor dem Kammergerichtsprozeß.
  3. 3Dieser Teil der Urkunde wird in einer darauf folgenden Ladung des Melchior von Neuneck für Anton Paumgartner von 1467 Mai 29 nochmals wiederholt, überliefert in dem in n. 165 genannten Papierlibell, fol. 9v.
  4. 4Siehe dazu auch das in einem Notariatsinstrument im Archiv der Reichsstadt Nürnberg, Sign. Urkunden des 7-farbigen Alphabets Nr. 3235, inseriertes ksl. Schreiben von 1466 März 26; siehe dazu vor allem den künftigen von Dieter Rübsamen bearbeiteten Nürnberger Band.
  5. 5D. h., durch die erzwungene Zahlung sei Paumgartner insolvent geworden, was sich aber erst zu Beginn der 60er Jahre abzeichnete (nach Mechthild Isenmann).
  6. 6Zu dieser Handelsgesellschaft gehörten neben anderen die Schwestern Clara Paumgartner, geb. Arzt, sowie Justina Ulstatt, geb. Arzt. Deren Bruder Hans Arzt, zugleich auch Vorsteher der Handelsgesellschaft, wurde von seinen Mitgesellschaftern, zu denen auch Ulrich Arzt und Sigmund Gossembrot gehörten, der Unterschlagung beschuldigt. In diesem Zusammenhang entwendeten die Gesellschafter die Geschäftsunterlagen, die sich in Hans Arzts Haus befanden, was dann im Kammergerichtsprozeß als notzwangk bezeichnet wird (nach M. Isenmann).
  7. 7Die Befragungen und Antworten der Zeugen finden sich in dem in n. 165 genannten Papierlibell, fol. 27v–58r.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 22 n. 166, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1467-02-25_2_0_13_22_0_166_166
(Abgerufen am 29.03.2024).