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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 22

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K.F. als Landesfürst in Steier nimmt Hans Judel, Bürger zu Voitsberg, mit Leib und Gut in seinen Schutz und Schirm.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, im HHStA überliefert als Repertorialeintrag des 19. Jh.s (Sign. Ab XIV/14, Bd. 1 sub dato) – Dep.: Ergibt sich aus einem Vermächtnis Hans Judels, worin dieser, falls er ohne eheliche Leibeserben stirbt, dem Kaiser sein gesamtes Vermögen1 zusagt, von 1466 September 26, Graz, im HHStA Wien (Sign. AUR 1466 IX 26), Perg., 2 SS Georg Tschernembls, Hauptmann zu Adelsberg und am Karst (rot), und Urban Dieperskirchers, Hubmeister zu Graz (grün), in wachsf. Schüsseln an Ps.2

Anmerkungen

  1. 1Hans erwähnt sein Gut, seine Lehen, Burg- und Bergrechte, Erbgüter, fahrende Habe, beraitschaft und Geldschulden. Er bestimmt, daß die Übergabe an den Kaiser vorbehaltlich einer Summe von 100 oder 200 Pfd. Pf. zu erfolgen hat, die Hans evtl. zu Lebzeiten zu seinem Seelenheil verschuff und die innerhalb von zwei Monaten nach seinem Tod dahin geraicht werden sollen, und daß auch evtl. hinterlassene Geldschulden aus seinem Gut bezahlt werden sollen. Er verspricht dem Kaiser als Landesfürst in Steyr, das Vermächtnis richtig ze machen und im Fall einer darin enthaltenen hafftung gegen alle Ansprüche zu schermen und zu frein, so wie es gemechts und freyr übergab Recht und Gewohnheit im Land Steyr entspricht, und sagt dem Kaiser zu, ihn widrigenfalls bei etwaigen durch recht oder auswendig rechtens enstehenden Schäden durch sein (Hans’) Gut benügig (zu) machen.
  2. 2Siehe dazu auch n. 155.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 22 n. 141, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1466-09-26_2_0_13_22_0_141_141
(Abgerufen am 29.03.2024).