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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 22

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K.F. überläßt Stefan Schack das Amt Radkersburg bestandsweise um jährliche 700 Pfd. Pf. und zwar für zwei Jahre vom vergangenen St. Georgstag an (1466 April 24)1 bis zum St. Georgstag des Jahres 1468, in Summe folglich um 1.400 Pfd. Pf. Der Kaiser bestimmt, daß Stefan und seine Erben das Amt treu innehaben, es ihm nicht entziehen, den Bestand bezahlen und die zugehörigen Leute nicht über die gewöhnlichen Nutzen und Gülten oder auf andere Weise wider altes Herkommen belasten sollen, und verfügt, daß er sich bei durch Zuwiderhandeln erlittenen Schäden an Schacks Gut schadlos halten kann.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Revers Stefan Schacks von 1466 September 26, Graz, im HHStA Wien (Sign. 1466 AUR IX 26), Perg., 2 SS des Ausst. (ab und verloren, nur mehr Ps. vorhanden) und des Grazer Bürgermeisters Kaspar Pretl (grün) in wachsf. Schüsseln an Ps. Reg.: Muchar, Urkunden-Regesten n. 195 (irrtümlich datiert auf Oktober 3)2.

Anmerkungen

  1. 1Zur Datierung des St. Georgstages auf April 24 Regg.F.III. H. 12 n. 6 Anm. 2.
  2. 2Der Revers ist mit Freitag vor Michaeli (September 26) datiert, nach Muchar aber auf Freitag nach Michaeli (Oktober 3).

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 22 n. 140, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1466-09-26_1_0_13_22_0_140_140
(Abgerufen am 28.03.2024).