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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 22

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K. F. desgleichen an alle Untertanen1. Mit geringen und dementsprechenden Änderungen: Der Kaiser erwähnt mit Bezug auf seine gebotsbrieffe, daß etliche Reichsuntertanen groblich darzu geantburt haben. Er weist zusätzlich darauf hin, daß Michael von Freyberg d.J. und seine Geschwister von seinen Eltern und von Niklas von Waldegg alle dahin gehenden spruch vordrung briefe und gerechtikait erhalten haben2, und erwähnt die Ernennung Sigmunds zu seinem Hauptmann. Die Urkunde endet mit der Androhung der ksl. Ungnade und der Pön, die Schadlosformel aus n. 130 fehlt.

Originaldatierung:
Am sambstag nach sannd Jacobs tage im snitt (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, dem Insert zufolge mit unnserm kayserlichem anhangendem insigel. – Kop.: Inseriert im Vidimus Abt Johanns von Wilten von 1466 September 2, das auf Wunsch Martin Marquards, Sekretär Hz. Sigmunds, ausgestellt wurde, im HHStA Wien (Sign. AUR sub dato 1466 VII 9), Perg., rotes S des Ausst. in wachsf. Schüssel an Ps.3 Reg.: Chmel n. 4577. Lit.: zur Sache generell Battenberg, Reichsacht und Anleite im Spätmittelalter.

Anmerkungen

  1. 1Um das Regest nicht unnötig zu verlängern, wurden die Mandatsempfänger, die in der Urkunde genau aufgelistet sind, nur in das bei n. 129 verzeichnete Dep. aufgenommen; am selben Tag dürfte auch ein an die Eidgenossen gerichtetes ksl. Gebot ergangen sein; Reg.: Chmel n. 4578.
  2. 21466 Juli 26 sagt K.F. Michael von Freyberg d.J. und dessen Geschwistern auch zu, sie bei ihren Rechten, die ihnen Michael von Freyberg d.Ä., seine Frau Helena und Nikolaus von Waldeck übergeben haben, zu lassen; Reg.: Chmel n. 4575.
  3. 3Bei Chmel n. 4577 wird das Vidimus irrtümlich auf 1468 datiert.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 22 n. 131, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1466-07-26_4_0_13_22_0_131_131
(Abgerufen am 24.04.2024).