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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. teilt Bürgermeistern, Räten und Gemeinden der Städte Frankfurt, Wetzlar, Friedberg und Gelnhausen mit, daß er und Kg. Matthias von Ungarn nunmehr in Anbetracht der Tatsache, daß die Türken gewaltig für einen neuerlichen Versuch rüsten, Ungarn zu erobern, wohingegen die gemeinsamen Maßnahmen der christlichen Kgg. Fürsten etc. trotz der schriftlichen Bemühungen des K. und trotz vieler Versammlungen bisher nicht zustande gekommen sind, den Freiherrn Ulrich von Grafenegg, ksl. Rat. zu ihrem obersten Hauptmann und Heerführer zur Abwehr dieser Gefahr ernannt haben. Durch sein besigelt brief hat Kg. Matthias dem Hauptmann Ulrich von Grafenegg, welcher sich in zahlreichen ritterlichen Auseinandersetzungen am ksl. Hof und bei Kg. Matthias' Vater, dem früheren Gubernator Ungarns, ebenso ausgezeichnet hat wie im Kampf gegen die Türken, Griechisch Weissenburg (Belgrad) und andere Grenzschlösser Ungarns gegen die Türken enhalb und herdishalb der Donau und an der Save, überantwortet, welche zwecks Sicherung des auf dem Wasserweg erfolgenden Nachschubes mit deutschen und andern gezungen aus dem Heer Ulrichs besetzt werden sollen. Der K. hebt hervor, daß er der Förderung dieses Unternehmens durch den Papst, an den er seine Räte gesandt hat, gewiß ist. Bei den Adressaten und bei anderen Kgg. Fürsten etc. und Städten beglaubigen er und Kg. Matthias ihren Hauptmann Ulrich von Grafenegg zu weiterer mündlicher Unterrichtung. Der K. bittet sie, diesem in Ansehung der dem Reich durch die Türken drohenden Gefahr die erforderliche rasche Hilfe zuteil werden zu lassen, andernfalls Kg. Matthias mit den Ungläubigen teding und frid aufnemen und zusagen müßte.

Originaldatierung:
Am samstag vor sannd Marie Magdalene tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i.i.c. - KVv: Den ersamen unsern und des reichs lieben getrewen burgermeistern und retten und gemeinden der stette Franckfort, Wetzflar, Fridberg und Gelnhausen (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Kaiserschreiben VI, 37), Pap., rotes (wohl:) S 18 als Verschluß rücks. aufgedrückt (zerstört).

Gleichlautende Schreiben des K. vom 19. und 20. Juli 1466 (an die Kff. von Mainz und Brandenburg) bei Bachmann, Urkundliche Nachträge, in: FRA XLVI n. 27 sowie bei Nehring, Matthias Corvinus S. 28 Anm. 50. Vgl. Bachmann, Reichsgeschichte II S. 72.

Das vorliegende Schreiben wurde zusammen mit H. 4 n. 424 befördert, s. dort.

Reg.: Janssen II n. 387.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 422, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1466-07-19_1_0_13_4_0_9994_422
(Abgerufen am 19.04.2024).