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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 22

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K.F. befiehlt seinem Kämmerer Friedrich von Castelbarco, die Hauptmannschaft, das Schloß und die Stadt Portenau mit allen zugehörigen Nutzen, Renten, Zinsen, Gülten und Gewaltsamen beginnend mit dem kommenden unserr lieben Frawn tag der lichtmess (1466 Februar 2) an seiner Statt ebenso wie die bisherigen Hauptleute innezuhaben und zu verwalten, und überläßt ihm alles bestandsweise um eine jährliche Summe von 400 fl. ung. die je zur Hälfte am sand Mertten tag (November 11) und an unserr lieben Frawn tag der liechtmess (Februar 2) zu entrichten sind. K.F. bestimmt, daß Castelbarco den Besitz nicht seiner Herrschaft entziehen, die zugehörigen Leute nicht unbillig belasten, sondern vor Gewalt und Unrecht schützen und ihn auf seine mittels briefen oder under augen erfolgende Aufforderung wieder abtreten soll, doch mit dem Zugeständnis, Castelbarco des Besitzes nicht vor ausganng der jartzeit zu entheben, und er verfügt, daß, falls Castelbarco innerhalb dieser Zeit stirbt, die genannten Verpflichtungen ihm gegenüber auf dessen Erben oder den aktuellen Inhaber übergehen.

Originaldatierung:
Am montag vor sand Anthonien tag(nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Inseriert im Revers Friedrichs von Castelbarco von 1466 Januar 14 im HHStA Wien (Sign. AUR sub dato 1466 I 14), Perg., 2 grüne SS des Ausst. und des Ritters und Hofmarschalls Jörg Fuchs von Fuchsberg in wachsf. Schüsseln an Ps.1 Reg.: Birk, Urkunden-Auszüge n. 875. Lit.: Heinig, Friedrich III./1 S. 148.

Anmerkungen

  1. 1Auch genannt im Reversverzeichnis der ksl. Kanzlei von 1466 Juli 11, gedruckt bei Chmel n. 4560.

Registereinträge

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 22 n. 99, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1466-01-13_1_0_13_22_0_99_99
(Abgerufen am 19.04.2024).