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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 22

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K.F. überläßt Jakob von Ernau, Pfleger zu Karlsberg und Vitztum in Kärnten, und dessen Erben Maut und Aufschlag im Kanaltal mit allen Rechten, Gerechtigkeiten, zustennden und dem Zubehör in der auch bei anderen ksl. Mautnern und Einnehmern im Kanaltal und an anderen Orten üblichen Art, und zwar bestandsweise um jährliche 3.200 fl. ung. für vier ganze Jahre, die zum Quatember-Termin der vergangenen Weihnachten 1465 (1465 Dezember 18) begonnen haben und zum Quatember-Termin an Weihnachten des Jahres 1469 (1469 Dezember 20) enden. Der Kaiser bestimmt, daß je 1.000 fl. ung. der Gesamtsumme von 12.800 fl. ung. jedes Jahr zu Ostern und zu St. Michael (September 29) und 1.200 fl. ung. jeweils zu Weihnachten zu entrichten sind, daß die erste Zahlungsrate zu den kommenden Ostern zu erfolgen hat, und daß Jakob, falls der Kaiser in den betreffenden Jahren mit Bf. Georg von Bamberg oder dessen Anwalt in Kärnten einen Vertrag schließt1, die Einkünfte auf ksl. Wunsch wieder abtreten soll, doch mit der Auflage, ihn davon nicht inner jarsfrist zu entheben2.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Revers Jakobs von Ernau von 1466 Januar 8 im HHStA Wien (Sign. AUR 1466 I 8), Perg., 2 grüne SS des Ausst. und Heinrich Fraunstainls in wachsf. Schüsseln an Ps.3 Lit.: Leitner, Herren von Ernau S. 194; zu Jakob von Ernau Webernig, Landeshauptmannschaft S. 162–164.

Kommentar

1466 Februar 6 befahl K.F. Jakob von Ernau, von dem genannten Aufschlag im Kanaltal je 40 Pf. Konrad Lechner und Christoph Vitztum für Sold und Kostgeld zu geben4.

Anmerkungen

  1. 1Der Revers formuliert: icht vertruege.
  2. 2Im Revers wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die letztgenannte Passage auch Inhalt des ksl. Briefes war.
  3. 3Reg.: MC 11 n. 393.
  4. 4Reg.: Chmel n. 4390.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 22 n. 97, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1466-01-08_1_0_13_22_0_97_97
(Abgerufen am 28.03.2024).