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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. bevollmächtigt Bggf. Michael von Maidburg, Gf. zu Hardegg, als ksl. Anwalt von Reichs wegen Klage gegen die von Augsburg zu erheben.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus der umfangreichen, an alle Kgg., Kff., Fürsten, Gff., Freiherren, Rittermäßigen und sonstigen Reichsuntertanen gerichteten undatierten Klageschrift Bggf. Michaels von Maidburg gegen die im nachfolgenden Regest namentlich genannten Augsburger Ratsherren, welche als Abschrift überliefert ist im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. A 602, Nr. 6267), Pap. (15. Jh.).

Kommentar

In seiner Klageschrift führt Maidburg aus, daß er auf ksl. Befehl als ksl. Anwalt von Reichs wegen Klage gegen die von Augsburg erhoben habe, weil diese sich zahlreicher Vergehen gg. die Ordnungen und Rechte von Stadt und Reich sowie gg. die ksl. Obrigkeit schuldig gemacht hätten. Die Vergehen selbst reichen bis ins Jahr 1458 zurück, s. oben nn. 103f. Lit.: Zu Maidburg s. Heinig, Friedrich III. (1997) S. 245f., wo dessen Konflikt mit Augsburg kurz und mit weiterer Lit. erwähnt wird; s. künftig Vogelmann, Maidburg.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 559, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1466-00-00_5_0_13_23_0_562_559
(Abgerufen am 18.04.2024).