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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. lädt Bürgermeister und Rat der Stadt Augsburg aufgrund einer Klage des dortigen Bürgers Hans Lieber zu rechtlicher Verantwortung vor sich.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus der umfangreichen, an alle Kgg., Kff., Fürsten, Gff., Freiherren, Rittermäßigen und sonstigen Reichsuntertanen gerichteten undatierten Klageschrift Bggf. Michaels von Maidburg gegen die in unserer n. 560 namentlich genannten Augsburger Ratsherren, welche als Abschrift überliefert ist im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. A 602, Nr. 6267), Pap. (15. Jh.).

Kommentar

In seiner o.a. Klageschrift fol. 8v führt Maidburg aus, in dem Prozeß am ksl. Hof habe sich die Stadt durch Leonhard Langenmantel, gen. Radauer, vertreten lassen, dessen privater Zwist mit Hans Lieber aber geradezu Prozeßgegenstand gewesen sei. Weil Radauer dies verschwiegen habe und die Stadt den Prozeß überdies verloren habe, habe Radauer Reichsrecht gebrochen und Gelder der Stadt veruntreut. Diese und die anderen Beklagten vorgeworfenen Vergehen reichen bis ins Jahr 1458 zurück (s. oben nn. 103f.) und werden detailliert geschildert.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 557, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1466-00-00_3_0_13_23_0_560_557
(Abgerufen am 29.03.2024).