[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 8
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K. F. gebietet Michael von Bickenbach wegen der Zerstörung des Schlosses Bickenbach durch die Stadt Frankfurt, nichts gegen dieselbe zu unternehmen.
Überlieferung/Literatur
Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus n. 223.
Vgl. die in Regg.F.III. H.4 n. 421 zu einem Datum vor 1466 Februar 24 erschlossene Ladung Michaels von Bickenbach vor das Kammergericht, die möglicherweise mit dem hier erschlossenen Gebot verbunden war.
Registereinträge
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 8 n. 222, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1465-12-16_2_0_13_8_0_12230_222
(Abgerufen am 20.04.2024).