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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln mit, Johann von Bergheim1 gen. Ketzgin habe vor Greve und Schöffen des Hohen Gerichts zu Köln wegen des Erbes seines verstorbenen Vaters Wilhelm von Bergheim gen. Ketzgin prozessiert und etliche Urteile gegen seine Stiefmutter Grete von Bergheim gen. Ketzgin erlangt. Auf Antrag Johanns habe er nun den Prozeß an sich genommen, Grete vorgeladen2 sowie Greve und Schöffen die Herausgabe und Beglaubigung der Gerichtsunterlagen an die ksl. Kanzlei befohlen und ihnen die Fortführung des Prozesses verboten3. Er befiehlt ihnen daher bei Strafe seiner und des Reiches schweren Ungnade, für die Einhaltung seiner Gebote seitens des Hohen Gerichts Sorge zu tragen, untersagt auch ihnen alle weiteren prozessualen Schritte und erklärt Zuwiderhandlungen im vorhinein für ungültig.

Originaldatierung:
Am ainundtzweintzigisten tag des monads februarii.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Vdalricus episcopus Pat(aviensis) canc. - KVv: Ketzgin genant (oberer Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich, Briefe 662), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedr. (zerstört).

Reg.: Mitt. StK 25, S. 289.

Anmerkungen

  1. 1Das Org. hat Berckhann.
  2. 2Vgl. H. 7 n. 228.
  3. 3Vgl. H. 7 n. 229.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 232, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1465-02-21_1_0_13_7_0_11396_232
(Abgerufen am 28.03.2024).