Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 22

Sie sehen den Datensatz 37 von insgesamt 290.

K.F. bestätigt einen (inserierten) gemeinen Landfrieden, auf den sich seine geistlichen und weltlichen Landleute und die Landschaft des Ftm.s Österreich nach einigen vorausgegangenen Landtagen während eines Landtages geeinigt haben, der auf seinen Befehl in Korneuburg auch im Beisein seiner Räte abgehalten worden ist1, da der Kaiser durch Kriege und andere Mißstände Abbruch an seinen Renten und Gülten in dem genannten Ftm. erlitten hatte und für die dortigen Einwohner wieder Frieden herbeiführen wollte.

Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.i.c. (nach Chmel).

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Gedruckt bei Chmel, Materialien II n. 222, nach einer bisher nicht gefundenen Abschrift im HHStA Wien („Geh. H.-Archiv"). Lit.: Vancsa, Geschichte 2 S. 472f.

Anmerkungen

  1. 1Zum Korneuburger Landtag von 1464 Junli 23 siehe auch oben n. 20; nach Vancsa, Geschichte 2 S. 472, trat der Landtag 1464 September 27 wieder zusammen, um zu einer endgültigen Formulierung des Landfriedens zu gelangen.

Registereinträge

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 22 n. 37, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1464-09-30_1_0_13_22_0_37_37
(Abgerufen am 19.03.2024).