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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. verkündet ein Urteil des ksl. Kammergerichts, wonach Erasm(us) Lerchenfelder, Bg. von Straubing, dazu verurteilt wurde, an Kammerer und Rat der Stadt Regensburg Gerichtskosten in Höhe von 150 rheinischen Gulden zu bezahlen, wenn die Regensburger innerhalb einer Frist von achtzehn Wochen und neun Tagen beweisen könnten, daß ihnen diese Kosten wirklich entstanden sind.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. Ergibt sich aus der Folgeurkunde n. 180.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 179, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1464-09-07_1_0_13_15_0_179_179
(Abgerufen am 23.04.2024).