Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

Sie sehen den Datensatz 178 von insgesamt 504.

K.F. bestätigt den Juden in Regensburg, unsere(n) und des reichs camerknecht(en), ihre Privilegien, Freiheiten, Briefe und Rechte und bestimmt, daß diese immer krefftig sein und in gleicher Weise beachtet werden sollen, wie wenn sie Wort für Wort in diesen Brief aufgenommen worden wären. Er gebietet allen Reichsuntertanen bei Vermeidung seiner und des Reichs schwerer Ungnade und einer Pön von hundert Mark Gold, zahlbar zur Hälfte an unser cammer, zur anderen Hälfte an die Begünstigten, die genannten Juden nicht im Genuß ihrer Privilegien und Freiheiten zu beeinträchtigen, sondern sie darin zu schützen.

Originaldatierung:
Am montag vor sannd Jacobs tag im schnidt (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift des 15./16. Jh. im BayHStA München (Sign. GEMEINERs Nachlaß 45 [unfoliiert], Fasz. „Juden“), Pap. Reg.: STRAUS n. 79; WIENER, Regesten 1 n. 61 (nach GEMEINER).

Kommentar

Erwähnt bei GEMEINER 3 S. 385, Anm. 715 („nach einer Abschrift“).1

Anmerkungen

  1. 1Die bei GEMEINER 3 S. 709, Anm. 1410 angeführte weitere ksl. Privilegienbestätigung für die Regensburger Juden unter dem Datum 1485 Juli 18, Wiener Neustadt paßt nicht in das Itinerar, da der K. sich am gleichen Tag in Kempten aufhielt, vgl. HEINIG, Hof, S. 1383. Die mit der vorliegenden Urk. identische Datumszeile montag vor sannd Jacobs tag legt die Vermutung nahe, daß GEMEINER unsere n. 178 vor Augen hatte und die Jahreszahlen verwechselte.

Registereinträge

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 178, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1464-07-23_1_0_13_15_0_178_178
(Abgerufen am 19.04.2024).