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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 22

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K.F. schließt mit Jörg vom Stein einen Vergleich über Schloß und Stadt Steyr, die diesem von Hz. Albrecht (VI.) von Österreich verpfändet worden waren1. Der Kaiser verpflichtet sich, Jörg oder dessen Erben acht Tage vor oder nach dem kommenden sannd Johanns tag ze sunnbenden (1464 Juni 24) 6.000 fl. ung. gerecht an gold und wag … in iren sicheren gwalt ungeverleich zu bezahlen2 und übergibt Jörg beginnend mit den nächsten phingsten Stadt und Schloß Steyr für ein Jahr ohne Verpflichtung zu raittung noch kerung ihm gegenüber und mitsamt der Herrschaft, den Ungeltern und anderen Ämtern, die die ksl. Bürger derzeit bestandsweise innehaben, mit den gewöhnlichen jährlichen schatzstewern, Nutzen, Renten, Gülten, Vogteien und dem weiteren Zubehör wie von alters her, doch mit Ausnahme der zu seiner ksl. Herrschaft gehörenden Lehenschaft. Der Kaiser bestimmt, daß Jörg sich treu und gehorsam verhalten und ihm Schloß und Stadt auf seinen Befehl und seine (K.F.s) Kosten offenhalten soll, ohne seinen Befehl keinen Krieg führen, die zugehörigen Bürger und Leute nicht über die gewöhnlichen Nutzen, Zinse, Renten und die anderen von alters her zu entrichtenden Pflichtabgaben belasten darf, sondern sie vor Unrecht zu schützen hat sowie Stadt, Schloß und Herrschaft nicht seiner Herrschaft entziehen und nach Ablauf der Jahresfrist auf seine briefleich oder under augen erfolgende Aufforderung wieder zu seinen Handen abtreten soll. Er verfügt, daß Jörg die Bürger von Steyr aller Eide, die sie diesem der Verpfändung halber geleistet haben, entledigen und die Verschreibung dem Hauptmann ob der Enns, Wolfgang von Wallsee3, gegen Bezahlung der 6.000 fl. ung. zu K.F.s Handen überantworten soll. 4.

Originaldatierung:
An mitichen nach sanndt Jorgen tag. (nach Kop.)

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Inseriert in dem aus dem ksl. cannzleyregister erstellten Vidimus Michael Altkinds, Bf.s zu Piben5, von 1467 Mai 24, Wiener Neustadt, im HHStA Wien (Sign. AUR sub dato 1464 IV 25), Perg., rotes S des Ausst. in wachsf. Schüssel an Ps.6 Reg.: Chmel n. 4069; Lichnowsky(–Birk) 7 n. 887; Krones, Reise 1899 S. 185. Lit.: Preuenhuber, Annales Styrenses S. 116; Kurz, Oesterreich 2 S. 73f.; Vancsa, Geschichte 2 S. 428 und 476; Kneschke, Georg von Stein S. 20f. und S. 25; Brandl, Steyr S. 290; zur Person des Jörg vom Stein Csendes, Vom späten 14. Jahrhundert S. 161; Csendes, Wien in den Fehden S. 3 und S. 9.

Anmerkungen

  1. 1Die Verpfändung war 1463 März 16 erfolgt; dazu Kurz, Oesterreich 2 S. 66 mit Anm. (c); Kneschke, Georg von Stein S. 17ff.; auch erwähnt bei Haider, Geschichte Oberösterreichs S. 117.
  2. 2Ebenfalls 1464 April 25 ersucht K.F. die Städte ob der Enns, ihm für die Bezahlung Jörgs vom Stein 3.000 fl. zu leihen, die der Hauptmann Wolfgang von Wallsee auf sie verteilen werde; Wirmsberger, Regesten S. 346; Kneschke, Georg von Stein S. 21.
  3. 3Zu seiner Person Heinig, Friedrich III./1 S. 43 und S. 250f.
  4. 4Der Vergleich wird (im Zusammenhang mit dem Streit zwischen Jörg und Hz. Sigmund von Österreich) auch erwähnt in einer Urkunde Jakobs von Thun von 1467 Februar 6, siehe nn. 115 und 158.
  5. 5Zu seiner Person Heinig, Friedrich III./1 S. 465.
  6. 6Ein Revers Jörgs vom Stein wird genannt im Reversverzeichnis der ksl. Kanzlei von 1464 August 27, gedruckt bei Chmel n. 4103.

Registereinträge

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 22 n. 16, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1464-04-25_1_0_13_22_0_16_16
(Abgerufen am 19.03.2024).