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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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K.F. erhöht auf Bitten Georgs von Absberg, Lehrers geistlicher Rechte, rechter wissen den halben, als Reichslehen zum Schloß Vorder-Frankenberg gehörenden Zoll zu Ippesheim, von dem dessen Vetter Hans laut seiner Briefe von jedem Stück einen Haller erheben darf, zu einem ganzen Zoll in der Weise, daß von nun an ein Pfennig von jedem Stück erhoben werden soll. Er überträgt Georg und dessen Erben neben Hans aus ksl. Machtvollkommenheit wissentlich in crafft diss briefs die andere Hälfte dieses Zolles, jedoch unbeschadet der Rechte von K. und Reich sowie Dritter. K.F. befiehlt allen geistlichen und weltlichen Fürsten, Gff. Freiherren, Rittern etc. sowie allen übrigen Reichsuntertanen unter Androhung seiner und des Reiches schweren Ungnade sowie einer je zur Hälfte der ksl. Kammer und den Geschädigten zufallenden Strafe von 10 Mark Gold, Georg von Absberg und dessen Erben den halben Zoll ungehindert einnehmen zu lassen.

Originaldatierung:
Am montag vor sannt Jorgen tage.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. – KVv: Rta (Blattmitte); Absperg zoll (linker Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org.1 im SOA Třeboň oddělení Český Krumlov (Sign. VS Schwarzenberg, L 378), Perg., anh. S an Ss. ab und verloren. – Kop.: Beglaubigte Abschrift von Bürgermeistern und Rat der Stadt Uffenheim vom 14. Oktober 1467 ebd., Perg., anh. S an Ps. ab und verloren. Lit.: Wilhelm, Edlen von Absberg S. 109.

Kommentar

Siehe n. 547.

Anmerkungen

  1. 1Erwähnt bei Hlaváček, Originalurkunden S. 37.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 619, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1464-04-16_2_0_13_26_0_619_619
(Abgerufen am 24.04.2024).