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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 22

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K.F. verpfändet den Brüdern Benesch und Ludwig von (der) Weitenmühl für 6.000 fl. ung. Schloß und Herrschaft (Neu-)Lengbach. Diese Summe hatte er ihnen aus sundern gnaden für die Dienste zugesagt, die ihm Benesch im Dienst Kg. Georgs von Böhmen, Mgf. zu Mähren, gemeinsam mit anderen Herren, Rittern und Knechten der cron von Böhmen und der Mgft. Mähren geleistet hatte, wodurch er (K.F.), seine Gemahlin und sein Sohn wieder aus der behawrung und besess in der Burg zu Wien durch Hz. Albrecht (VI.) von Österreich, einige Landleute und die Stadt Wien komen sein1. Der Kaiser verfügt, daß die Brüder und ihre Erben Neulengbach mit allen Leuten, Nutzen und Gülten, dem Ungeld, Landgericht, Gericht, den Vogteien und allem anderen Zubehör wie von alters her, doch ausgenommen das dortige kirchlehen, künftig ohne absleg der nutz satzweise innehaben und nutzen und zusätzlich jährlich 24 Mut Hafer aus dem Vogthafer (vogthabern)2 erhalten sollen, den das Gotteshaus Göttweig an den kasten in Wien abliefert. K.F. behält sich die Einlösung des Besitzes und der genannten Getreideabgabe unter einmonatiger Vorankündigung gegen Entrichtung der gesamten Pfandsumme vor und verpflichtet die Brüder, sich treu und gehorsam zu verhalten, ihm das Schloß auf seinen Befehl und seine Kosten offenzuhalten, doch unbeschadet dieser Verschreibung, ohne seinen Befehl keinen Krieg zu führen und die zugehörigen Leute ohne sein sunder geschefft nicht über die gewöhnlichen Nutzen, Dienste, Renten und Gülte zu belasten, sie vor Gewalt und Unrecht zu schützen und das Schloß nicht seiner Herrschaft zu entziehen.

Originaldatierung:
An mittichen vor unserr lieben Frawn tag der Liechtmess (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Inseriert im Revers der beiden Begünstigten von 1464 Februar 1 im HHStA Wien (Sign. AUR 1464 II 1), Perg., 3 grüne SS der Ausst. und Berchtold Vorsters, Pflegers zu Kreuzenstein (Greytschenstain), an Ps.3 Lit.: Heinig, Friedrich III./1 S. 428.

Anmerkungen

  1. 1Siehe dazu Regg.F.III. H. 18, Einleitung S. 31; zur Belagerung in der Wiener Burg auch Csendes, Wien in den Fehden S. 12ff.
  2. 2Abgabe, die dem Inhaber der Vogtei zustand.
  3. 3Reg.: Chmel n. 4052; Birk, Urkunden-Auszüge n. 720 (irrtümlich datiert auf 1464 Februar 9); Lichnowsky(– Birk) 7 n. 871; genannt im Reversverzeichnis der ksl. Kanzlei von 1464 August 27, gedruckt bei Chmel n. 4103.

Registereinträge

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 22 n. 5, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1464-02-01_1_0_13_22_0_5_5
(Abgerufen am 19.03.2024).