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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 22

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K.F. erhebt seinen Rat Hans Hofkircher und dessen Sohn Lorenz sowie deren eheliche, leibliche Erben zu Herren von Kollmitz und bessert deren Wappen2, da sie ihm während seines mit einigen aufständischen österreichischen Landleuten und den Wienern geführten Krieges Beistand geleistet haben3. Der Kaiser verpflichtet sie, sich bei etwaigen (gerichtlichen) Klagen, die ihm vorgebracht oder gemäß den Landes- oder Hofrechten gegen sie erhoben werden, an den gewöhnlichen Orten rechtlich zu verantworten und sich als gehorsame Landleute zu verhalten und gebietet allen Reichsuntertanen die Beachtung dieses Privilegs bei einer Pön von 50 Mark lötigen Goldes, die je zur Hälfte an ihn und die Begünstigten zu entrichten sind (ergänzt nach Birk).

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Revers der beiden Begünstigten von 1464 Januar 27 im HHStA Wien (Sign. AUR 1464 I 27), Perg., 2 grüne SS des Ritters und Hofmarschalls Jörg Fuchs von Fuchsberg und des Ritters Hans von Siebenhirten in wachsf. Schüsseln an Ps.4 Reg.: Birk, Urkunden-Auszüge n. 711. Lit.: Vancsa, Kollmitz S. 308; Zernatto, Herrenstand S. 75f. und 219–223; Heinig, Friedrich III./1 S. 287; siehe auch die Lit. bei n. 1.

Anmerkungen

  1. 1Tagesdatum und Ausstellungsort nach Birk, Urkunden-Auszüge n. 711.
  2. 2Beschreibung des Wappens bei Siebmacher NÖ/1 S. 192, Abbildung Tf. 91; dazu auch Birk (wie Anm. 1).
  3. 3Siehe dazu oben n. 1 Anm. 2.
  4. 4Reg.: Chmel n. 4049; Lichnowsky(–Birk) 7 n. 868; genannt im Reversverzeichnis der ksl. Kanzlei von 1464 August 27, gedruckt bei Chmel n. 4103.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 22 n. 2, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1464-01-23_2_0_13_22_0_2_2
(Abgerufen am 19.03.2024).