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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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K.F. verleiht für sich und seine Erben seinem Rat Georg von Tschernembl, Hauptmann zu Adelsberg und am Karst, und dessen Bruder Kaspar, seinem Truchseß, Pfleger zu Flödnig, wegen der Dienste, die namentlich Kaspar zusammen mit anderen bei der Verteidigung der Stadt Triest gegen die Venezianer geleistet hat,1 wissenntlich mit dem brief das Erbschenkenamt des Ftm. Krain und der Windischen Mark, welches bisher nicht existierte und er nun in gleicher Weise wie das von Steiermark und seinen anderen Fürstentümern geschaffen und begnadet habe. Er bestimmt, daß die Brüder und ihre männlichen Leibeserben das Erbschenkenamt mit den dazugehörigen Würden und Rechten von ihm (K.F.) und seinen Erben als Lehen nach Lehns- und Landesrecht innehaben, jedoch dafür keine Nutzungsrechte oder Einnahmen einfordern sollen.

Originaldatierung:
An mittichen aller khindlein tag.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.i.c.

Überlieferung/Literatur

Org. im Familienarchiv Windischgrätz im SOA Plzeň pracoviště Klášter u Nepomuka (Sign. RA Windischgrätzů, L 530), Perg., anh. S an Ps. ab und verloren. Reg.: Birk, Urkunden-Auszüge 1 n. 706 (ohne Datum). Lit.: Dimitz, Geschichte Krains S. 276f.

Anmerkungen

  1. 1Siehe zu Georg und Kaspar von Tschernembl Heinig, Friedrich III. S. 233f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 616, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1463-12-28_1_0_13_26_0_616_616
(Abgerufen am 19.04.2024).