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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11

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K.F. teilt Kg. Georg von Böhmen mit, Joram von Weilsdorf habe bei ihm mit Klage vorgebracht, daß ihm durch Hz. Heinrich (IV.) von Mecklenburg als ksl. Kommissar Recht gesprochen und ein Urteilsbrief darüber ausgegangen ist, wonach er von der Stadt Danzig eine Summe von 40.000 fl. hauptguts und 1.000 fl. rh. erhalten sollte, was nicht geschehen sei. Weil die Danziger sich in Acht und Aberacht befänden1 und darin unter Verachtung des Rechts mit frevenlichem verherttem gemutte lieg(en), der obengenannte Joram aber seiner gerechtigkeit nicht beraubt werden dürfe und die Danziger wegen ihres Ungehorsams zu strafen seien, befiehlt er Kg. Georg, mit allen seinen untertanen dem Joram von Weilsdorf gegen die Danziger Hilfe und Beistand zu leisten, die (geächteten) Danziger an ihrem Leibe, Kaufmannsgut, liegendem und fahrendem Hab und Gut in allen Landen, Herrschaften, Städten etc. solange anzugreifen, aufzuhalten und nider(zu)legen und dem Kläger (Joram von Weilsdorf) das zu seinen hannden gewaltsam zu underziehen, bis die genannten Ächter und Aberächter ihm und dem Reich gegenüber zu Gehorsam gebracht seien und dem Kläger und dem Urteilsspruch Genugtuung geschehen ist.

Originaldatierung:
Am pfincztag nach aller Heiligen tage
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c.

Überlieferung/Literatur

Org. im SächsHStA Dresden (Sign. O.U. 7794), Perg., rotes S 18 in wachsfarbener Schüssel mit wachsfarbenem S 16 rücks. eingedrückt an Ps. – Kop.: Abschrift ebd. (Sign. Bd. 92 n. 18), Pap. (19. Jh.).

Kommentar

Vgl. n. 353-355.

Anmerkungen

  1. 1Die ksl. Acht über den Preußischen Bund, dem Danzig angehörte, war bereits am 24. März 1455 ausgesprochen worden. Siehe RTA 19,1 S. 418.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 11 n. 348, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1463-11-03_3_0_13_11_0_348_348
(Abgerufen am 28.03.2024).