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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. verhängt über die Stadt Wien seine und des Reiches Acht und Aberacht.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus dem in H. 4 n. 359 zitierten Eintrag im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Bürgermeisterbücher 1463/64 fol. 14v).

Bachmann, Reichsgeschichte I S. 377, stellt den Erlaß des vorliegenden Urteils, von dem bisher noch keine Ausfertigung aufgefunden werden konnte2, in einen zeitlichen Zusammenhang mit der Mitteilung päpstlicher Zensuren gegen Wien an den Eb. von Salzburg 1463 Januar 16 (gedruckt bei Ebendorfer, Chronica Austrie, MGH SS NS 13, S. 579f.). Er übersieht dabei, daß das Achturteil erst in jener Gerichtsverhandlung gefällt wurde, zu der der K. die Wiener Abtrünnigen am 24. März 1463 vorgeladen hatte (gedruckt bei Birk, Urkundenauszüge, Anhang n. XVI als Insert des Schreibens Hz. Albrechts VI. an den K. vom 4. April 1463, vgl. auch Bachmann, Reichsgeschichte I S. 377f.). Der an eine ganze Reihe namentlich genannter Reichs- und erbländische Untertanen gerichtete ksl. Gebotsbrief (s. H. 4 n. 359) erwähnt dieses Urteil, zu dessen Exekutoren die Adressaten bestimmt worden waren.

Anmerkungen

  1. 1Das Datum und der Ausstellungsort wurden nach H. 4 n. 359 erschlossen.
  2. 2Das Achturteil liegt lediglich in Form des - zweifellos in zahlreichen Exemplaren versandten - Exekutionsmandats ( H. 4 n. 359) vor, doch ist schon wegen der dort aufgenommenen Wendung geben mit urtail ... mit einer gesonderten Ausfertigung des Urteils zu rechnen. Für eine Identität von Exekutionsmandat und Urteil spricht lediglich die für ein Mandat untypische Besiegelung von H. 4 n. 359 mit anh. S an Ss.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 358, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1463-04-19_1_0_13_4_0_9928_358
(Abgerufen am 19.04.2024).