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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10

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K. F. bestätigt seiner Schwester1 den Empfang ihres Briefes mit dem darin geäußerten Mitleid der wiennerisch(e)n geschicht halben und ihrer Bitte, diese geschicht ihrem Boten mitzuteilen, und unterrichtet sie im folgenden darüber uff das kurtczist. Demzufolge hätte Hz. Albrecht (VI.) von Österreich zusammen mit seinen Anhängern trotz der ihm als römischen K. geleisteten Eide und der zwischen ihnen über das Herzogtum Österreich getroffenen Vereinbarungen2 dieses Fürstentum angegriffen und geschädigt, etliche befestigte Städte und Einnahmen in seine Gewalt gebracht, geweihte Städte, Klöster, Kirchen und Kapellen entehrt, beraubt und verwüstet und seine Stadt Wien mannigfaltig beschwert, weshalb ihn deren Bürgermeister, Richter, Räte, genant(e)n unnd gemayn sowie die von der lantschafft schriftlich angerufen hatten, ihnen mit der weer unnser landtlewt unnser innern furstenthumb zu Hilfe zu kommen3. Er sei dieser Bitte arglos gefolgt und mit dem Aufgebot seiner Landsleute nach Wien gezogen, wo die Bürger entgegen den ihm und seinen Erben mit Zustimmung der Hzz. Albrecht und Sigmund von Österreich geleisteten Eiden heimlich ratslege gemacht, die von ihm eingesetzten Bürgermeister und Rat eigenmächtig ihrer Ämter entsetzt und diese zusammen mit anderen seiner Amtleute und Bürger in den Turm geworfen hatten4. Die Wiener hätten daraufhin ihre Botschaft zu ihm entsandt, ihre Klage gegen die Gefangenen vorgebracht, ihn mit Ausreden und Beschönigungen ihres Vorgehens um Recht ersucht und aufgefordert, mit ihnen und anderen der vier stenndt des Fürstentums Österreich den angestossen Landfrieden zu halten und sich deshalb in eigener Person nach Wien zu begeben5. Er habe dem als gutig(e)r herr unnd landißfurst zugestimmt, jedoch sei am selben Tag vor seiner Burg in Wien eine Anzahl Bewaffneter erschienen und habe seine Räte und Diener Ulrich Riederer, Dompropst zu Freising, und Hans Rohrbach, seine Anwälte, zusammen mit anderen seiner Diener schriftlich aufgefordert, die Burg zu verlassen6. Sie hätten ihm außerdem, als er mit seinen Landsleuten vor Wien erschienen ist7, die Tore versperrt, ihn vor der Stadt mit seinem Heer und Hofgesinde drei Tage und Nächte im Felde liegen lassen, weshalb sie den Strafen der Majestätsbeleidigung, genannt crimen lese maiestat(is), und seiner zu Frankfurt erlassenen reformacion8 wegen der Verletzung ihrer Eide, Pflichten und ihres Gehorsams verfallen seien. Er habe ihnen nach etlichen Verhandlungen aus Güte und Gnade, und damit ihm seine Burg und Stadt nicht weiter unrechtmäßig vorenthalten würde, alle Strafen erlassen, worauf er in die Stadt eingelassen wurde. Er habe daraufhin vergeblich die Freilassung der gefangenen Bürgermeister, Räte, Amtleute und Bürger gefordert, neue Bürgermeister und einen neuen Rat eingesetzt9, von ihnen den Eid entgegengenommen und ihnen und den Gefangenen einen Tag gesetzt, um ihre Zwietracht mit Güte oder mit Recht zu entscheiden. Zu diesem Tag seien jedoch die Wiener unter Mißachtung ihrer neugeleisteten Eide nicht erschienen, sondern hätten begehrt, ihnen neue Bürgermeister und einen neuen Rat zu geben, wozu er auch willens war10. Obwohl sie ihm somit zum dritten Mal den Eid leisteten, seien die Wiener nach sechs oder acht Tagen widder umb in ir unsinn unnd poßheit gefallen und hätten von ihm begehrt, in das Rathaus oder in den Propsthof zu kommen und mit ihnen zu verhandeln11, um ihn, seine Räte, Hofgesinde und Diener gefangenzunehmen. Als er ihnen dies deshalb abschlug, wären die Wiener erneut eidbrüchig geworden, hätten seine Räte und Diener Ulrich Riederer, Ulrich von Grafenegg, Gespan und Hauptmann zu Ödenburg, Nikolaus Teschler, seinen Münzmeister und Anwalt der Münze, sowie andere seiner Diener gefangengenommen und danach einen besiegelten Zettel mit der Aufsagung all ihrer Eide zu ihm gesandt12. Daraufhin hätten sie seine fürstlichen Nutzungen, Gülten, Renten und sein Kammergut sowie den ihm getreuen Bürgern und Dienern ihr Gut ohne jedes Recht weggenommen, unter sich aufgeteilt, seine Räte und Diener gefangengehalten und auf sein Ersuchen nicht freigelassen, obwohl es sich bei Meister Ulrich Riederer um einen Geistlichen handelte. Außerdem hätten sie ihm, seiner Gemahlin, seinem Sohn Maximilian und anderen seiner Gff. Herren, Ritter, Knechte und Getreuen verwehrt, Speisen und Nahrung in die Burg zu bringen, mit Büchsen den Turm und sein Gemach auf der Burg beschossen, dabei etliche getötet und verwundet, gegen ihn Söldner und abgesagt veint, die sie nach ihrem Willen ein- und ausließen, und schließlich Hz. Albrecht13 geworben, obwohl sich dieser mit ihm in dem jüngst zu Nürnberg beschlossenen fridemlichen anstandt14 befand. Hz. Albrecht habe diesen jedoch vielfach gebrochen, sich zum Gesellen der meineidigen Wiener gemacht, ihm und den Seinen, dyeweil wir uns(er) egnante liebe gemahel, sun unnd getrewenn in solchem besess also swerlich wurd(e)n sein, von neuem Feindbrief und Absage zugesandt15, zwei große Büchsen, Zeug, Pulver und Steine von Linz nach Wien geführt, gegen ihn ohne jede Schonung viele Tage vor seiner Absage und ohne Ermahnung gebraucht, ihn, seine Gemahlin, seinen Sohn und andere Getreue schwerer und härter belagert und ihnen nach dem Leben gestellt, obwohl er uns(er) bruder unnd blut ist und ihm als römischen K. den Eid geschworen hat. Angesichts dieses widerrechtlichen Vorgehens Hz. Albrechts, der Landsleute des Fürstentums Österreichs und der Wiener gegen ihn, seine Gemahlin, seinen Sohn und seine Leute, seien Kg. Georg von Böhmen, dessen Sohn Victorin, Hz. zu Münsterberg, Zdenko von Sternberg, der von Rosenberg, der von Rabenstein und andere mächtige Herren, Ritter, Knechte und die lantschafft der Krone zu Böhmen und des Markgrafentums Mähren ihm eilends mit Heeresmacht zu Hilfe gezogen und hätten von unnserm wegen tedung gegen Hz. Albrecht und die Wiener angenommen, in die er und seine Gegner einwilligten. Daraufhin seien fruntschafft, artik(e)l und tedung vorgenommen und in Anwesenheit beider Parteien auf seine Bitte in Korneuburg geoffent v(er)briefft und versiegelt sowie jeder Seite ihr versiegelter Spruchbrief übergeben worden16, den er in Anwesenheit der Gegenpartei angenommen und seinerseits gänzlich befolgt habe, während Hz. Albrecht die teding und den Spruch nicht halte.

Originaldatierung:
An mitwochenn sant Erhartstag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.i.c. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im Thür. HStA Weimar (Sign.: Ernestinisches Gesamtarchiv, Reg. C n. 427, fol. 5r-8v), Pap. (15. Jh.).

K. F. teilt seiner Schwester außerdem in einer Nachschrift mit, daß vor der durch den Kg. von Böhmen geleisteten Hilfe sich auch sein Hauptmann in Krain Gf. Ulrich von Schaunberg, Gf. Hans von Montfort, Georg von Volkersdorf, Wilhelm und Heinrich von Puchheim, Pankraz von Plankenstein, die Schenken von Osterwitz, Konrad von Kraig, Georg Ungnad, sein Hofmarschall Georg Fuchs, Sigmund Weißbrecher, Georg und Kaspar von Tschernembl, die Gff. von Stubenberg, die Gff. von Wildhaus, Andreas Baumkircher, Gespan zu Preßburg, Andreas Hohenwart, Hauptmann zu Mödling und andere seiner getreuen Landleute und Städte seiner innern furstenthumb und lande das Vorgehen gegen ihn zcu hartzen genommen und Baumkircher zu Kg. Georg von Böhmen entsandt hätten17, um diesen über die Vorgänge zu unterrichten und zu bitten, ihnen zusammen zu Hilfe zu kommen, was dieser auch in besagter Weise getan habe, noch des gemelten uns(er)s schrib(e)n lawtt: Es folgt die Abschrift eines von Wolfgang Holzer und anderen der genanten unnd gemain zu Wien besiegelten Schreibens vom 22. August 1462 an Ulrich Riederer und Hans Rohrbach mit der Forderung, sich mit ihrem Anhang aus Wien fortzubegeben18.

Druck: Müller, Reichstagstheatrum 4 S. 150-153, vgl. Bachmann, Reichsgeschichte 1 S. 316 Anm. 4. Lit.: Copey-Buch; Bachmann, Reichsgeschichte 1 S. 301-352; Csendes, Wien in den Fehden; Reinle, Ulrich Riederer S. 556-567.

Anmerkungen

  1. 1Herzogin Margarethe von Sachsen.
  2. 2Es handelt sich um die zwischen K. F. und seinem Bruder Ehz. Albrecht im Juni und August 1458 vorgenommenen Teilungsverträge über die nach dem Tod von Kg. Ladislaus an sie gefallenen Herzogtümer Österreich ob und unter der Enns, vgl. Zeissberg, Österreichischer Erbfolgestreit.
  3. 3Siehe H. 10 n. 192. Vgl. zu den Vorgängen Bachmann, Reichsgeschichte 1 S. 61-73, S. 99-113 und S. 259-277.
  4. 4Am 12. August 1462, vgl. ebd. S. 299f.
  5. 5Die Gesandtschaft der aufständischen Wiener traf am 18. August 1462 beim Kaiser ein, der sich zu dieser Zeit in Wiener Neustadt aufhielt, vgl. ebd. S. 302f.
  6. 6Vgl. unten Anm. 18.
  7. 7Am 22. August 1462, vgl. Reinle, Ulrich Riederer S. 560.
  8. 8Vgl. H. 10 n. 27.
  9. 9Am 8. September 1462, vgl. Bachmann, Reichsgeschichte 1 S. 313.
  10. 10Der Rat wurde am 19. September 1462 nach Abdankung des elf Tage zuvor eingesetzten gewählt, vgl. ebd. S. 314.
  11. 11Am 5. Oktober 1462, vgl. ebd. S. 316f.
  12. 12Am 6. Oktober 1462, vgl. ebd. S. 318f.
  13. 13Am 2. November 1462 zog Ehz. Albrecht in Wien ein.
  14. 14Am 22. August 1462, siehe Chmel, Anhang n. 118a.
  15. 15Am 4. November 1462, vgl. Bachmann, Reichsgeschichte 1 S. 329.
  16. 16Der Vertrag von Korneuburg vom 2. Dezember 1462, siehe Müller, Reichstagstheatrum 4 S. 147-149, vgl. Bachmann, Reichsgeschichte 1 S. 340-347.
  17. 17Baumkircher traf am 29. Oktober 1462 bei Kg. Georg in Prag ein, vgl. Bachmann, Reichsgeschichte 1 S. 332.
  18. 18Vgl. Müller, Reichstagstheatrum 4 S. 153.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 10 n. 234, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1463-01-05_1_0_13_10_0_13194_234
(Abgerufen am 28.03.2024).