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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. quittiert Bürgermeistern und Rat der Stadt Rothenburg ob der Tauber die Zahlung der am kommenden sannt Martins tag (Nov. 11) fälligen gewöhnlichen Stadtsteuer an die Statthalter Gf. Ulrichs (V.) von Württemberg oder deren Botschaft.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus der Überlieferung des vorigen Regests.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 537, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1462-10-06_4_0_13_23_0_540_537
(Abgerufen am 29.03.2024).