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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. drückt Bf. Ruprecht von Straßburg aufgrund eines Berichtes der ksl. Hauptleute sein Befremden darüber aus, daß dieser die vormals zu menigermaln an ihn ergangenen, hoch verpönten ksl. Gebotsbriefe1 bisher mißachtet habe, sich mitsamt anderen Gehorsamen in die hilff und beystannd gegen die K. und Reich Ungehorsamen und Widerwärtigen zu begeben. Deshalb gebietet er ihm abermals bei den vormals angedrohten Strafen, seine Hilfe den ksl. Hauptleuten unverzüglich zuzusagen und diesen gehorsam zu sein. Davon soll er sich durch nichts abhalten lassen, wie er Kaiser, Reich und sich selbst schuldig sei, und die Ungehorsamen weder mit speiß, zeug noch in annder weg unterstützen oder durch die Seinen unterstützen lassen. Für den Fall seines weiteren Ungehorsams kündigt er ihm an, nicht nur mit den angedrohten Strafen gegen ihn vorzugehen, sondern sich zusammen mit den Gehorsamen für alle Schäden an ihm schadlos zu halten, die ihnen durch Ruprechts Fehlverhalten entstehen sollten.

Originaldatierung:
Am freytag nach sannt Erasm tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. – KVv: Bisch(of) zu Straßburg (Blattmitte oben).

Überlieferung/Literatur

Org. im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 4582), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt (unter Oblate). – Dep.: Erwähnt in einer im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 4607 S. 9), Pap. (15. Jh.) überlieferten Aufstellung etlicher Kaiserschreiben, die Fritz Türleber an dornstag vor sant Vitz tag 1462 (Juni 10) vom Hof ausgetragen, d.h. den ksl. Hauptleuten überbracht hat. Diese haben das vorliegende Stück dem Empfänger dann nicht zugestellt. Reg.: WR n. 4582.

Anmerkungen

  1. 1Der K. nimmt Bezug auf seine 1461 Juli 18 (oben nn. 133 usw.) einsetzenden Mandate.

Registereinträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 438, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1462-06-04_1_0_13_23_0_441_438
(Abgerufen am 19.03.2024).