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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. befiehlt den Äbten der Klöster in der Reichenau, Salem (Salmensweiler), Weingarten, Ochsenhausen, Bebenhausen, Zwiefalten, Hirsau und Rot in den Diözesen Konstanz und Speyer bei ihren Pflichten und unter Androhung einer der ksl. Kammer verfallenden Pön von 1.000 Pfund Gold sowie seiner und des Reiches schwersten Ungnade, Hz. Ludwig (IX.) von Bayern (- Landshut), den er durch die Mgff. Albrecht von Brandenburg und Karl (I.) von Baden1 sowie Gf. Ulrich (V.) von Württemberg als ksl. Hauptleuten für seine Vergehen gegen Kaiser und Reich bestrafen wird, keinerlei Vorschub zu leisten und seine und seiner Hauptleute Hilfsgebote nicht länger zu mißachten, sondern seinen Hauptleuten unverzüglich nach dem Erhalt dieses Schreibens – es sei Tag oder Nacht – zuzuziehen. Für den Fall ihres weiteren Ungehorsams erklärt er sie yetz als dan und dan als yetz aus ksl. Machtvollkommenheit sowie aus rechtem Wissen und mit gutem Rat seiner Getreuen mit diesem Brief aller Regalien, Privilegien, Rechte und Lehen verlustig, die ihnen römische K. und Kgg. einschließlich seiner (K.F.) selbst gewährt haben, widerruft diese hiermit und erklärt sie sowohl inner- wie außergerichtlich solange für ungültig, bis er (K.F.) oder seine Nachfolger eine ander ordnung und satzung erlassen und die Ungehorsamen mit dem Abtrag ihrer Schuld in den Gehorsam von K. und Reich zurückgekehrt seien. Überdies kündigt er ihnen an, mit dem Papst sowie mit allen Gehorsamen über weitere Maßnahmen gegen jeglichen Ungehorsam zu beraten.

Originaldatierung:
Am freytag vor sand Niclas tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. Vlricus Weltzli can(ellarius). – KVv: Äbbt in der Reichenaw, Weingarten etc. (Blattmitte oben). – Gemeinlich an alle geistlich und weltlich stend und stett gebotzbrieff, darinn der keyser erclert und declariert aicht und privierung. Und dise brieff sint nit uberantwurt worden (Vermerk2 der württembergischen Kanzlei).

Überlieferung/Literatur

Org. im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 4524), Perg., wachsfarbenes S 15 rücks. aufgedrückt. Reg.: WR n. 4524.

Kommentar

Das Stück folgt textlich weitgehend dem oben n. 171 regestierten Mandat an Mgf. Karl von Baden.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. mit unseren nn. 123f. passim, wo der Schwager des K. wenn nicht geradezu als Mithauptmann, so doch zu den Führern der ksl. Partei gerechnet und z.B. bei anderen Fürsten beglaubigt wird, auch n. 171.
  2. 2Der Non-Expeditionsvermerk bezieht sich fraglos auf die nachfolgend regestierten Ausfertigungen vom selben Tag, welche deshalb ja auch im württ. Archiv überliefert sind.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 191, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1461-12-04_5_0_13_23_0_194_191
(Abgerufen am 23.04.2024).