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Chmel, Regesta Friderici

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K. Friedrich erlässt eine Anordnung (an Georg Fuchs, seinen Hofmarschall, Sigmund von Spaur, seinen Kämmerer, Andreas Trautmannsdorfer, Burggrafen, an den Magistrat und die Bürger zu Neustadt) zur Vertilgung der schlechten Münze; zu Grätz sind Münzprobirer aufgestellt, welche die Münze, die geringer ist, als die zu Grätz, Neustadt oder Wien geprägte, zerschneiden soll, zu Neustadt soll dasselbe geschehen.

"und damit dieselben fünf der bemelten ordnung bestvölliglicher nachgehen mögen, haben wir ihnen von einem jeden pfund pfenning guter oder böser münz, von dem der die zahlung thut, zween gute pfenning und von 1/2 pfund pfenning 1 pfenning und von 60 pfenning ein hälbling zalen geordnet, was aber hinter 60 pfenning also beschauet und probiret wird, dass das umsonst und zur beförderung des gemeinen nutzens beschehe ..."

Überlieferung/Literatur

Böheim, Gesch. v. Neustadt I. 143.

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 3903, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1461-10-20_1_0_13_0_0_3902_3903
(Abgerufen am 28.03.2024).