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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. befiehlt Gf. Ulrich von Oettingen bei dessen Pflichten gegenüber K. und Reich, Hilfe gegen Hz. Ludwig (IX.) von Bayern (-Landshut) zu leisten und den ksl. Hauptleuten Mgf. Albrecht von Brandenburg und Gf. Ulrich (V.) von Württemberg gehorsam zu sein.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus einem Brief Gf. Ulrichs von Oettingen an Gf. Ulrich V. von Württemberg von sant Francissen tag 1461 (Okt. 4) im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 4481 Bü. 6 n. 130), Pap., rotes S d. Ausst. als Verschluß rücks. aufgedrückt.

Kommentar

In seinem Schreiben vom 4. Okt. 1461 aus Wallerstein an Gf. Ulrich von Württemberg erklärte Gf. Ulrich von Oettingen seine grundsätzliche Bereitschaft, die in dem ksl. Mandat geforderte Hilfe zu leisten, doch sei er solcher selbst bedürftig, weil dem Vernehmen nach Hz. Ludwig von Bayern (-Landshut) mitsamt den Behaimen jetzt im Ries lagere und ihn (Oettingen) mit seiner Gft. verderben wolle. Er rufe deshalb seinerseits den Württemberger als meinen gesetzten hauptman um Rettung an und ermahne ihn, ihm an stat und in namen des K. rasch seinen Beistand zuzusagen und sich zu rüsten, damit er ihm bei seiner nächsten Mitteilung unverzüglich mit ganzer Macht zu Hilfe ziehen könne1. Vor allem möge Ulrich denen von Ellwangen schreiben, sich mit allen Stiftsleuten zu rüsten, damit diese ihm auf Ersuchen zuziehen könnten. Gf. Ulrich von Württemberg übermittelte daraufhin Mgf. Albrecht von Brandenburg mit einem im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 4481 Bü. 5 n. 69) als pap. Konzept überlieferten Schreiben von fritag nach Bartholomei apostoli 1461 (Aug. 28) seine Zustimmung dazu, der K. möge das gespannte Verhältnis zu dem Oettinger durch die Erfüllung von dessen Forderung verbessern, das im quittantzen und anders uß der keiserlichen kantzly unbeswert gegeben söll werden, denn der im württ. Ratsdienst stehende Oettinger2 könne ihnen in disen loueffen noch von Nutzen sein. In einem Nachsatz bevollmächtigte er die Gesandtschaft des Mgf. zu dem bevorstehenden Nördlinger Tag der Reichsstädte, den ggf. von diesen verlangten Modifikationen zuzustimmen, wenn diese lidenlich seien. Zu guter Letzt gelang es den ksl. Hauptleuten, den auch von der Gegenseite umworbenen Oettinger durch erhebliche Zugeständnisse auf ihre Seite zu ziehen.

Anmerkungen

  1. 1Die weitere Argumentation mag als exemplarischer Ausdruck der zeitgenössischen Hussitenphobie regestiert werden: Es wäre eine Schmach für K., Reich und deren Hauptmann und würde das sichere Verderben der armen Leute sowie die Verwüstung des Landes bedeuten, wenn diejenigen (i.e. Böhmen) in diese Gegend kämen, die den hl. christlichen Glauben vor vielen Jahren und gegenwärtig täglich minderten, die das hl. würdige Sakrament ausschütteten, Gotteshäuser zerstörten und Kirchen brächen, die jegliche geistliche Ordnung abtäten, die Lande verwüsteten und Witwen und Waisen machten.
  2. 2Kothe, Fürstliche Rat S. 111 n. 57.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 184, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1461-10-04_1_0_13_23_0_187_184
(Abgerufen am 29.03.2024).