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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. desgleichen an Hauptmann und Ritterschaft der Gesellschaft mit St. Jörgenschild an der Donau.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Antwortschreiben des Hauptmanns Ber(o) von Rechberg und Hohenrechberg, Ritter, sowie der Räte und mitgesellen der verainung sant Jörgen schilt in Swaben an der Tünaw an Mgf. Albrecht von Brandenburg und Gf. Ulrich (V.) von Württemberg von afftermentag nach sant Lucien tag 1461 (Dez. 15) im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 4481 Bü. 7 n. 221), Pap., 2 grüne SS als Verschluß rücks. aufgedrückt.

Kommentar

In ihrem Schreiben vom 15. Dez. 1461 wiederholten die Vertreter der Ritterschaft entsprechend ihrer am selben Tag (uff hut datum) zu Weissenhorn (Wyssenhorn) stattgehabten Beratungen ihre sofort nach dem Erhalt des (ersten) ksl. Mandats1 geäußerte, seinerzeit von den ksl. Hauptleuten jedoch mit der Begründung fehlender Vollmacht abgeschlagene Bitte, ihnen die ksl. Forderung wegen ihrer Bedürftigkeit zu erlassen. Sollte dies nicht möglich sein, erklärten sie sich zu denselben Leistungen bereit wie der gemain adel zu Swaben, und falls auch dies den Hauptleuten nicht ausreichen sollte, zu Leistungen nach deren oder deren Räte Anweisung.

Anmerkungen

  1. 1Siehe unsere n. 154a.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 181, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1461-09-25_11_0_13_23_0_184_181
(Abgerufen am 19.04.2024).