Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

Sie sehen den Datensatz 340 von insgesamt 1054.

K. F. überträgt Kg. Georg von Böhmen die Beilegung der zwischen ihm und seinen Widersachern, insbesondere Ehz. Albrecht und Hz. Ludwig von Bayern herrschenden Streitigkeiten.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus verschiedenen Schreiben Kg. Georgs im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Kaiserschreiben V, 21; 26; 43).

Einem Brief des Ulmer Rats vom 27. September 1461 an Frankfurt zufolge soll der K. dem Böhmenkönig diese Kommission mit siner kaiserlichen hantgeschrifft zuogeschriben haben, welches Schreiben dem Bericht des Johannes Brune vom 2. Oktober 1461 zufolge mit dem ksl. cleynen secret versehen gewesen sei, s. Janssen II n. 281 und 286. Dies stimmte überein mit der dem Kg. zunächst handschriftlich übertragenen Katzenelnbogener Erbschaft. Diese Kommission erging im Zuge des böhmischen Vermittlungsversuchs zwischen dem K. und allen seinen Widersachern, wie er auch aus Lichnowsky(-Birk) 7 n. 580 und 582 hervorgeht. Vgl. dazu Bachmann, Reichsgeschichte I S. 106ff. Diese Bemühungen führten zum sogenannten Laxenburger Vertrag vom 6. September 1461, vgl. Janssen II n. 278. Für den Böhmenkönig zahlte sich sein scheinbares Einschwenken auf des K. Linie schon am 25. August 1461 aus, als ihm die Anwartschaft auf das Katzenelnbogener Erbe übertragen wurde, s. Regg.F.III. H.3 n. 82 u. n. 83.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 340, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1461-08-27_1_0_13_4_0_9910_340
(Abgerufen am 19.04.2024).