[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10
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K. F. gebietet (Hz. Wilhelm III. von Sachsen)1 unter Hinweis auf seinen inserierten Brief2 bei dessen Pflichten gegenüber K. und Reich, Kg. Georg und seinen Bruder Ehz. Albrecht (VI.) von Österreich zu veranlassen, sein Angebot zum rechtlichen Austrag ihrer Streitigkeiten anzunehmen und ihm Beistand zu leisten, falls diese beiden seine Länder und Leute trotzdem bekriegen sollten.
- Originaldatierung:
- Am montag nach sanct Erasm(u)s tag (nach Kop.).
Überlieferung/Literatur
Org. noch nicht aufgetaucht, laut Kop. jedoch mit aufgedr. S. - Kop.: Abschrift im Thür. HStA Weimar (Sign. Ernestinisches Gesamtarchiv, Reg. C n. 9 IV, fol. 45r-46r), Pap. (15. Jh.).
In einer Nachschrift zu dieser Kop. findet sich folgender Vermerk: Item desglichen ist allen and(er)n curfursten, graven, herren und steten geschriben worden.
Druck: Müller, Reichstagstheatrum 4 S. 54f.
Anmerkungen
Registereinträge
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 10 n. 193, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1461-06-08_1_0_13_10_0_13153_193
(Abgerufen am 18.04.2024).