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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 18

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K.F. erklärt sich gegenüber seinem Bruder Ehz. Albrecht (VI.) von Österreich zu rechtlichem Austrag bereit und betont, daß er damit seiner Pflicht nachkommen will, sich als Kaiser und damit als obrist haubt, ordenlicher richter und rechter herr des rechtens und der gerechtikait in allenwerntlichen sachen auch selbst der ksl. Gewalt zu unterwerfen. Er ermahnt ihn, diesem Erbieten, welches er auch Albrechts Verbündetem Kg. Georg von Böhmen unterbreitet hat1, zuzustimmen, wie es dessen Pflicht als des heiligen romischen Reichs gesworn furst gegenüber dem Kaiser sei, und über Land und Leute kein ungut und unwillen zu bringen und dabei weder Kg. Georg noch andere als Helfer zu verpflichten.

Originaldatierung:
Am sampstag noch sent Erasme tag (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Siegelankündigung zufolge mit aufgedr. ksl. S.2 – Kop.: Inseriert in n. 246. Reg.: Regg.F.III. H. 4 n. 325; H. 10 n. 192 (beide nach unzulänglicher Überlieferung).

Anmerkungen

  1. 1Siehe dazu Regg.F.III. H. 4 n. 324; H. 5 n. 136, H. 7, n. 198, H. 10 n. 191.
  2. 2Zum Siegel vgl. in unserer Einleitung S. 22.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 18 n. 231, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1461-06-06_1_0_13_18_0_231_231
(Abgerufen am 16.04.2024).