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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 18

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K.F. gewährt Wolfgang Praun wegen dessen treuer Dienste und zum Abtrag einer Geldforderung aus dem Hallamt von Aussee sowie einer zweiten Forderung, die Jörg Khettner an Praun abgetreten hatte, aus sundern gnad einen vischer in der Enns unterhalb dessen Sitzes Newhaus im Landgericht Wolkenstein mit zugehörigem lanschraten auf Lebenszeit inne zu haben. Er erlaubt ihm, den jährlichen Dienstes in Höhe von 1 Pfd. Pf. für den Bedarf des genannten Schlosses zu nutzen, und den öden see in Hinderperg zu einem Fischweiher auszubauen, mit selmlingen zu besetzen und abgabenfrei zu nutzen. Dieser See soll nach Prauns Tod an dessen Erben übergehen, die dafür aber den gewöhnlichen Zins entrichten sollen. Der Kaiser gebietet allen Hauptleuten, Adeligen etc. Verwesern, Landschreibern, Vitztumen, Pflegern, Burggrafen, Bürgermeistern, Richtern, Räten, Bürgern, Gemeinden und allen anderen Amtleuten und Untertanen die Beachtung dieses Privilegs.

Originaldatierung:
An sambstag vor dem suntag Letare in der vasten (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Inseriert im Revers Wolfgang Prauns von 1461 März 15, Graz, im HHStA Wien (Sign. AUR 1461 III 15), Perg., 2 grüne SS des Ausst. und Martin Spitzers in wachsf. Schüsseln an Ps.1 Reg.: BIRK , Urkunden-Auszüge n. 451.

Anmerkungen

  1. 1Reg.: BIRK , Urkunden-Auszüge n. 452. – Genannt im Reversverzeichnis der ksl. österreichischen Kanzlei von 1462 August 5 (vgl. Anm. zu n. 215).

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 18 n. 219, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1461-03-14_1_0_13_18_0_219_219
(Abgerufen am 19.04.2024).