Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

Sie sehen den Datensatz 319 von insgesamt 1054.

K. F. teilt den Herren Eberhard von Eppstein-Königstein und Gerhard von Hanau mit, Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt hätten ihn davon in Kenntnis gesetzt, Friedrich Nachtrabe, den Münzmeister seiner ksl. Guldenmünze zu Frankfurt, aufgrund der gegen diesen erhobenen Klagen der rheinischen Kff. und des gemeynen kauffmann(s) inhaftiert zu haben. Da es sich jedoch bei Nachtrabe um den Münzmeister der allein ihm als K. zustehenden Münze und damit um seinen Diener handele, befiehlt er ihnen und bevollmächtigt sie, den Beschuldigten in seinem Namen gegen Bürgschaft vor sich zu Recht kommen zu lassen. Sie sollen ebenfalls die Kff. und die anderen Kläger sowie die Frankfurter an einen gelegenen Ort zu einem Tag laden und dort versuchen, die Parteien gütlich zu einigen, doch unbeschadet der ksl. Obrigkeit und Rechte an der Münze. Sollten sie keine gütliche Einigung zustande bringen können, so sollen sie die Verhandlung schriftlich niederlegen lassen1 und ihm den Vorgang unter ihrem Siegel zuschicken, damit er anschließend nach Gebühr verfahren kann.

Originaldatierung:
Am sampßdag nach sant Mertyn dag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. Vlricus Weltzel canc. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 4846 fol. 22), Pap. (15. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Über den vorliegenden Auftrag verhandelte man in Frankfurt den Eintragungen im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Bürgermeisterbücher 1460 zu Dezember 9) zufolge am 9. Dezember 1460.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 319, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1460-11-15_2_0_13_4_0_9889_319
(Abgerufen am 28.03.2024).