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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10

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K. F. verschiebt auf Bitten Diethers, des erwählten Erzbischofs von Mainz, unter Hinweis auf den gewährten Aufschub zum Empfang der Regalien und Lehen1 den nach ksl. Ladung2 vom ksl. Kammerprokurator-Fiskal gegen Bürgermeister und dem Rat der Stadt Erfurt vor dem ksl. Kammergericht angestrengten Prozeß wegen des Schlosses Vargula, das von uns und dem heiligen reiche, als wir vermeinen, zu lehen rüren solle3, bis der Eb. zum Lehnsempfang am ksl. Hof erschienen ist. Er bestimmt, daß Ladung und Klage gegen die von Erfurt aufgehoben sein sollen, wenn diese inzwischen das Schloß mit seinen Zugehörungen von ihm, wie es sich gebührt, zu Lehen empfangen würden, daß jedoch andernfalls die Entscheidung des Rechtsstreites durch das Kammergericht ohne alle newe ladung und ferrer verkündigung geschehen soll.

Originaldatierung:
An erichtag nach sanct Lucien tage (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. Vlricus Welczle canc. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, laut Kop. jedoch mit aufgedr. S. - Kop.: Abschrift im StadtA Erfurt (Sign. 2-110/5, fol. 381r-382r), Pap. (16. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 10 n. 171.
  2. 2Vgl. H. 10 n. 160.
  3. 3Dies traf allerdings nicht zu, denn Vargula war ein sächsisches Lehen, das K. F. möglicherweise an sich zu ziehen suchte, vgl. Tettau, Geschichtliche Darstellung S. 77.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 10 n. 175, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1459-12-18_3_0_13_10_0_13135_175
(Abgerufen am 28.03.2024).