Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

Sie sehen den Datensatz 164 von insgesamt 846.

K. F. teilt Greve und Schöffen des Hohen Gerichts zu Köln mit, daß er die Appellation, welche Johann von Eilsich, der steinmetzer Zobbe von der Hallen und Maria von der Hallen wegen eines vor ihnen zugunsten Albrechts in dem Kampe gen. Zobbe von der Hallen gefällten Urteils am ksl. Kammergericht eingelegt hatten, angenommen und beiden Parteien einen Rechtstag gesetzt habe1. Er befiehlt ihnen daher, den Prozeß bis zum Entscheid der Appellation ruhen zu lassen und erklärt Zuwiderhandlungen für ungültig.

Originaldatierung:
Am achtzenden dage des manetz octobris (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich, bei Brief 571, fol. 2r) (15. Jh.).

Reg.: Mitt. StK 25, S. 254.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 7 n. 160 u. n. 161.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 162, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1459-10-18_3_0_13_7_0_11326_162
(Abgerufen am 29.03.2024).