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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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K.F. bestätigt zugleich als erblich regierender Herr und Landesfürst von Österreich dem im Mühlviertel gelegenen Stift Unser Lieben Frauen zu Schlägl auf Bitten des vor ihm erschienenen Propstes Andreas1 aus ksl. Macht mit recht(e)n wissen in krafft dis brieffs die von den früheren Fürsten von Österreich erworbenen Privilegien. Er erneuert ihnen namentlich das Recht, Nahrung und andere Lebensmittel an seinen Mautstätten vorbeizuführen, das Gericht, den Jahr- und Wochenmarkt zu Aigen und ihre Gerechtigkeit an der Maut zu Sarau. Er befiehlt allen Amtleuten, Gff. Herren, Rittern etc. sowie allen übrigen Untertanen, diese Privilegien zu beachten sowie die Straße von (Unter-) Moldau über den Wald nach Böhmen zu benutzen, mit hohen und niedrigen Wagen zur genannten Mautstelle zu fahren und ihre Güter nach altem Herkommen vermauten zu lassen.

Originaldatierung:
Amb erigtag vor sant Colmans tag (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Abschrift im Budweiser Stadtbuch des Jan Petřik von Beneschau aus dem Jahre 1556 im StadtA Budweis im SOkA České Budějovice (Sign. AM České Budějovice, CHŘ, knihy č. 100, fol. 243r-v), Pap. Druck: Wagner, Salzhandel 2 S. 39f. n. 6. Lit.: Pröll, Geschichte Schlägl S. 93; Wagner, Salzhandel 2 S. 35.

Anmerkungen

  1. 1Andreas Rieder, siehe n. 454 Anm. 1.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 579, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1459-10-09_1_0_13_26_0_579_579
(Abgerufen am 28.03.2024).