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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 18

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K.F. verkündet Richter, Rat und Bürgern zu Feistritz, daß er den Bürgern von Pettau laut darüber ausgestelltem brief1 gestattet habe, ihre Weinerträge, die auf dem Tewtschen werden und wachsen, nach und durch Feistritz zu transportieren, um sie zu verkaufen, nachdem eine Einigung zwischen ihm (K.F.) und Eb. Sigmund von Salzburg, sowie Dompropst Burkhard und dem Domkapitel von Salzburg über die Schlösser Arnfels, Neumarkt bei Friesach, Loschenthal und Lavamünd erzielt worden war.2 Der Kaiser gebietet bei seiner schweren Ungnade, die Pettauer Bürger beim Transport und Verkauf ihrer Weine nicht zu behindern. An mittichen vor sand Marteins tag.

Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.i.c. (A, B, C).

Überlieferung/Literatur

Drei Orgg. (A, B, C) im HHStA Wien (Sign. AUR 1458 XI 8), Perg., rotes S 19 rücks. aufgedr. Reg.: QGStW I/8 n. 15685. Lit.: MUCHAR, Geschichte der Steiermark 8 S. 7.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 62.
  2. 2Siehe n. 46.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 18 n. 77, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1458-11-08_5_0_13_18_0_77_77
(Abgerufen am 29.03.2024).