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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. erteilt dem Kardinal Bf. Peter von Augsburg eine Rechtskommission in der Appellationsklage Heinrich Kellers von Augsburg gegen namentlich genannte2 Augsburger Bürger.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus der umfangreichen, an alle Kgg., Kff., Fürsten, Gff., Freiherren, Rittermäßigen und sonstigen Reichsuntertanen gerichteten undatierten Klageschrift Bggf. Michaels von Maidburg gegen die in unserer n. 560 namentlich genannten Augsburger Ratsherren, welche als Abschrift überliefert ist im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. A 602, Nr. 6267), Pap. (15. Jh.).

Kommentar

In seiner Klageschrift fol. 1r, 2r passim führt Maidburg aus, Keller habe gegen etliche von Augsburg an den K. appelliert und dessen öberkait gepraucht, was allenn des heiligenn reichs underthanen als bey irm rechten öbern herren freystet. Von Konrad Gumppenberger, einem Diener der Augsburger, habe er sich dann aber überreden lassen, sein Recht statt am ksl. Hof vor dem gen. Kommissar zu suchen, wozu ihm ksl. Geleit und Augsburger Sicherheit zugesichert worden sei. Dessen ungeachtet sei er, nachdem der Prozeß vor dem Kommissar schon weit vorangeschritten war, von den Beklagten in hängendem Recht und aus niederen Motiven festgesetzt und zusammen mit dem aus einer ksl. Freiung entführten Hans Feder hingerichtet worden.

Anmerkungen

  1. 1Der Datierungsansatz ergibt sich aus zwei Archivfunden im StadtA Augsburg (frdl. Mitteilung von Holger Vogelmann, Mannheim): In den dort verwahrten städtischen Ratsbüchern 6 (1458-1463), fol. 88v findet sich der Text, mit welchem Bf. Peter als ksl. Kommissar die Augsburger Bartholomäus Welser, Martin Lauginger, Hans Beier, den Schwarzen am Weinmarkt, Hänslin Erling und den Engelmaier sowie die von Oberhausen einerseits und Heinrich Keller von Augsburg andererseits auf den 7. November 1458 nach Dillingen vorlud. An diesem Termin, dessen urkundlicher Niederschlag ebd. (Sign. Urkundensammlung, sub. dat.) überliefert ist, erbat der Appellant Heinrich Keller den bfl. Rat Wolfgang von Hoppingen zum Fürsprech, seine Gegenpartei hingegen Hartmann Langenmantel.
  2. 2Siehe die vorige Anm.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 103, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1458-11-07_1_0_13_23_0_105_103
(Abgerufen am 19.04.2024).